Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 512 (sequence 522)
- Language
- German, English, Hebrew
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Delegierter Jean Fischer: Ich bin der Meinung, daß nicht verstanden worden ist, worüber abgestimmt wird. Der Kongreß kann einen Antrag ablehnen oder annehmen, aber dies hier ist keine Art, einen solchen Gegenstand zu behandeln. Es gibt Staaten, die durchaus nicht reaktionär sind und doch die Inkompatibilität strenge durchführen. Vizepräsident Motzkin: Da ich nicht wünsche, daß ein solcher Antrag mit Gewalt durchgehe, will ich noch einmal ganz klar feststellen, worüber man abgestimmt hat. Es ist parlamentarisch absolut berechtigt, über einen Antrag, mag er noch so wichtig sein, zur Tagesordnung überzugehen. Das ist mehr als eine Ablehnung, aber jedenfalls eine Ablehnung. Es lag ein Antrag des Herrn Jean Fischer vor, dahingehend, daß die Beamten der Organisationen nur das aktive und nicht das passive Wahlrecht zum Kongreß haben sollen. Es ist der Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung gestellt. Wer dafür ist, den bitte ich die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach erfolgter Auszählung:) Ich konstatiere, daß der Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung mit 132 gegen 27 Stimmen angenommen worden ist. (Lebhafter Beifall.) Berichterstatter Dr. Margulies: § 26 und die folgenden Paragraphen behandeln die Wahlen zum Kongieß. Hier hatten wir bisher die Wahlordnung, die von der Exekutive nach den Anweisungen der Jahreskonferenz für die letzten Kongreßwahlen festgestellt worden ist, weil die alte unbrauchbar geworden war. Bei der Beratung dieses Gegenstandes sind folgende Anträge gestellt worden, die ich vorwegnehmen will, weil sie wahrscheinlich Gegenstand von Minoritätsvoten sein werden. Es ist erstens ein Antrag gestellt worden, daß die Zahl der Mitglieder eines Kongresses von vornherein nach einem bestimmten Maximum, sozusagen nach einen numerus clausus festgestellt werden soll, und zwar war beantragt, daß der Kongreß nicht mehr als 250 Mitglieder haben darf, und nach dieser Zahl sei dann im Verhältnis zu der Zahl der aufgebrachten Schekel jeweils die Wahlzahl festzulegen. Die Kommission hat diesen Antrag abgelehnt, weil sie geglaubt hat, daß man derartig fluktuierende, in der Entwicklung begriffene organische Bewegungen durch irgend ein mechanisches Prinzip nicht einengen kann; weiter hat sie geglaubt, daß es, um den Kongreß wirklich mit den jüdischen Massen in lebendigen Kontakt zu bringen, notwendig ist, die Zahl nicht zu niedrig zu gestalten, weil sonst zuviele von diesen Wahlen, die ein Erlebnis für sie sind, ausgeschlossen würden. Ein anderer Antrag geht dahin, daß an Stelle der verschiedenen Schekel, die es jetzt gibt, ... (Rufe: Lauter!) Ich spreche laut, wenn Sie aber auch laut sind, so hören Sie mich nicht. Es gibt Schekel, die durch die Landesverbände, die Misrachi, die linken Parteien usw. verkauft werden. Es ist nun der Antrag gestellt worden, daß die Wähler nicht von vornherein nach Parteirichtungen bzw. Schekelgattungen differenziert werden, sondern daß nur ein einheitlicher Schekel ohne Unterschied der Föderationen zum Verkaufe gelangt. Auch diesen Antrag haben wir abgelehnt, und zwar deshalb, weil wir glaubten, daß die Sonderverbände, die sich doch wenigstens bisher um Anschauungen, um eine besondere Betrachtung des Lebens und seiner Probleme sammeln, Wert darauf legen müssen, schon im Moment des Verkaufs des Schekels diese ihre besondere Anschauung damit zur Kenntnis zu bringen, event. sich durch Unterschrift, wie es bei einigen Vereinen ist, bestätigen lassen — z. B. die sozialdemokratischen Parteien lassen sich das bestätigen — und wir glaubten, daß wir kein Recht haben, diesen Unterschied schon bei der Propaganda zu verwischen. Darum haben wir das abgelehnt. 512