Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 511 (sequence 521)
- Language
- German, English, Hebrew
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Delegierter E. Kaplan (Hitachduth, jüdisch): Ich stelle das Amendement, daß statt des 24. Lebensjahres das 21. bestimmt wird. Vizepräsident Motzkin: Wer für das Amendement ist, daß das passive Wahlrecht mit erreichtem 21. Lebensjahre statt 24. Lebensjahr erlangt wird, möge die Hand erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause:) Abgelehnt. Delegierter J. Neiger (Westgalizien, deutsch): Ich beantrage, daß die Bürger Palästinas das Wahlrecht zum Kongreß haben sollen, auch wenn sie keine Schekel zahlen. Wir sollten eigentlich das allgemeine Wahlrecht zum Kongreß haben. Da wir uns aber im Golus befinden und keine eigentlichen Staatsbürger haben, haben wir den Schekel als maßgebend für das Wahlrecht angenommen. In Palästina sollen aber sämtliche Juden das Recht haben, bei den Wahlen zum Kongreß, der für Palästina arbeitet, mitzustimmen. Delegierter Dr. Kluinel: Ich beantrage, über den Antrag Neiger zur Tagesordnung überzugehen. Vizepräsident Motzkin: Wer für den Uebergang zur Tagesordnung über den Antrag Neiger ist, möge die Hand erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause:) Der Uebergang zur Tagesordnung über den Antrag Neiger ist angenommen. Delegierter Jean Fischer: Ich erinnere Sie an meine Ausführungen in der Generaldebatte, in der ich über die Inkompatibilität der Beamten gesprochen habe. Die Organisationskommission hat den Gegenstand beraten und hat dazu keine Stellung genommen. Ohne nähere Begründung bringe ich daher den Antrag ein. Erstens: Es soll in das Statut die Bestimmung aufgenommen werden: „Die Beamten der Organisation dürfen nicht Mitglieder der Körperschaften sein, die zu ihrer Kontrolle berufen sind". Es ist selbstverständlich, daß die Exekutive hierin nicht inbegriffen ist. Zweitens: Es soll eine Resolution durch diesen Kongreß gefaßt werden, welche lautet: „Der Kongreß anerkennt das Prinzip der Inkompatibilität der Beamten und beauftragt die Exekutive, der nächsten Jahreskonferenz eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten". Delegierter Dr. Braude: Ich schlage vor, den Antrag abzulehnen bzw. über ihn zur Tagesordnung überzugehen. Es wäre das gefährlichste für unsere Organisation, wenn wir den Begriff der Inkompatibilität so fassen würden, wie dies der Antrag Fischer tut. Es wäre dies eine der reaktionärsten Maßnahmen (Lebhafte Zustimmung.), die Beamten eines Staates aus den gesetzgebenden Körperschaften auszuschließen und sie zu Bürgern zweiten Ranges zu degradieren. Wir dürfen dies umsoweniger Parteigenossen gegenüber tun, die ihr ganzes Leben in den Dienst unserer Sache gestellt haben. Es ist dies eine durchaus reaktionäre Maßregel, vor der ich Sie warnen möchte. Vizepräsident Motzkin: Es wird beantragt, über den Antrag Fischer zur Tagesordnung überzugehen. Diejenigen, die für den Uebergang zur Tagesordnung sind, bitte ich die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause:) Der Uebergang zur Tagesordnung ist a n g e n o m m e n. 511