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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1922-01-01 · 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921 · p. Seite 506

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
Date
1922-01-01
Page
Seite 506 (sequence 516)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476278--4806-3480950
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dieses Amendement ist, den bitte ich die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause:) Das Amendement Heller ist a b g e 1 e h n t. Das Amendement des Herrn Delegierten Neiger gilt selbstverständlich als angenommen: es hat im § 14 zu heißen, „an den Kongreßausschuß oder den Kongreß, der mit Zweidrittelmaiorität....." Delegierter Dr. H. Schachtel (Deutschland, deutsch): Ich möchte darauf hinweisen, daß der Vorredner diese Aenderung zu § 14 und nicht zu § 15 beantragt hat. Vizepräsident Motzkin: In der Sache ändert das nichts. Die Sache ist ja klar, auch der Vorsitzende der Kommission hat es betont. In einem Jahre, wo der Kongreßausschuß nicht tagt, muß eben der Kongreß diese Funktion übernehmen. Delegierter Dr. H. Gottlieb (Polen, deutsch): Wenn Sie das Wort „und" einschalten, so heißt das, daß auch der Kongreß nur mit Zweidrittelmehrheit entscheiden darf. Das ist aber gegen die Souveränität des Kongresses. Berichterstatter Dr. Margulies: Der Kongreß kann natürlich alles beschließen, was die untergeordneten Körperschaften beschließen können. Der Kongreß braucht auch keine Zweidrittelmajorität dazu. Diese Sicherheit ist nur für die untergeordneten Körperschaften vorgesehen. Delegierter M. Berlin (Misrachi, jüdisch): Es wird heißen: „der Kongreßausschuß oder der Kongreß — der Kongreßausschuß bloß mit Zweidrittelmehrheit". Vizepräsident Motzkin: Es ist ein Amendement gestellt worden, daß nicht nur der Kongreßausschuß, sondern auch der Kongreß in einem Jahre, wo der Kongreßausschuß nicht tagt, dieses Recht haben soll. Wer dafür ist, daß dieses Amendement angenommen werde, möge die Hand erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause:) Angenommen. Nun ist über den Paragraphen selbst im Ganzen abzustimmen. Wer also für den Paragraphen samt dem Amendement ist, möge die Hand erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause:) Angenommen. Berichterstatter Dr. Margulies: § 16 bleibt so, wie er im alten Statut ist. Vizepräsident Motzkin: Es ist also darüber keine Debatte. Herr Dr. H e 11 m a n n hatte um das Wort gebeten, ehe wir zum Abschnitt D übergehen. Delegierter Dr. Hellmann (Hitachduth, deutsch): Es werden nun die Instanzen der Organisation behandelt werden. Ich würde beantragen, daß der Herr Referent über die Instanzen und ihre Funktionen eingehend berichtet, damit wir einen Ueberblick bekommen. Hier beginnen grundsätzliche und einschneidende Meinungsverschiedenheiten. Damit man eine Unterlage für diese kurze Diskussion habe, ist es notwendig, einen Ueberblick über die Instanzen zu haben. Vizepräsident Motzkin: Herr Dr. Hellmann macht den Vorschlag, daß wir über die vier Instanzen eine Debatte eröffnen und zwar über die Instanzen: Kongreß, 506

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