Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 505 (sequence 515)
- Language
- German, English, Hebrew
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Es wird Ihnen dazu empfohlen, als dieses Minimum die Zahl von 10 000 zu fixieren, aber keinen Zwang zu statuieren, daß etwa der Sonderverband aufgelöst werden muß, wenn er unter 10 000 sinkt; sondern es ist nur die Möglichkeit gegeben. Hier kommt nun eine Aenderung, die wir vorschlagen. Es kann der Zentralrat die Auflösung aussprechen, aber nur mit Zweidrittelmajorität. Ich glaube, daß das für die bestehenden Sonderverbände eine ausreichende Garantie sein wird. Vizepräsident Motzkin: Ich erinnere dabei daran, um Mißverständnissen vorzubeugen, daß wir akzeptiert haben, daß das für die alten Verbände nicht gilt. (Zustimmung.) Berichterstatter Dr. Margulies: Die Festsetzung der Zahl 20 000 im § 13 bezieht sich nicht auf die alten Sonderverbände. Dagegen muß sich natürlich der § 15 auf alle beziehen. Es muß doch auch eine Möglichkeit geben, wenn irgendein Verband zu nichts geworden ist und es versammeln sich nur 500 Leute um irgendeine lokale Größe, diesen sogenannten Verband unter den strengsten Garantien durch eine hierzu berufene Instanz aufzulösen. Es wäre doch gerade für die bestehenden Sonderverbände von Interesse, daß kein Sonderverband bestehen bleibt, der eine Karikatur eines Sonderverbandes ist. Delegierter Dr. Daiches: Ich möchte beantragen, in Klammer zu setzen: „Betreffs der schon bestehenden Sonderverbände auf weniger als 3000". Vizepräsident Motzkin: Es liegt ein Amendement vor, für die neuen Sonderverbände 10 000 und für die alten 3000 als Mindestzahl festzusetzen. Wer dafür ist, daß die Zahl 10 000 als Minimum für die neuen und die Zahl 3000 für die alten Sonderverbände gelten soll, möge die Hand erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause:) Der Antrag Daiches ist abgelehnt. Wir kommen zu dem Antrage der Kommission, wonach der Zentralrat mit Zweidrittelmehrheit die Auflösung eines Verbandes aussprechen kann, wenn die Zahl der Schekelzahler auf weniger als 10 000 herabsinkt. Delegierter Zwi Keller (Hitachduth, jüdisch): Ich stelle den Antrag, statt „Kongreßausschuß" zu sagen „der Kongreß". Vizepräsident Motzkin: Herr Heller beantragt, statt „Kongreßausschuß" bzw. „Zentralrat", wie es jetzt heißt, „Kongreß" zu setzten. Delegierter J. Neiger (Westgalizien, deutsch): Wenn hier gesagt ist, daß man an den Zentralrat appelieren kann, so mache ich aufmerksam, daß der Zentralrat sich nur in kongreßlosen Jahren versammelt. In Jahren, wo der Kongreß tagt, kann man nur an den Kongreß appellieren. Berichterstatter Dr. Margulies: Diese Einwendung richtet sich gegen einen Paragraphen, der schon erledigt ist, nämlich gegen den § 14. Wir sind aber bei § 15. Vizepräsident Motzkin: Es ist jetzt ein Amendemnt gestellt worden, daß nicht der Kongreßausschuß die Auflösung aussprechen soll, sondern der Kongreß. Wer für 505