Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 385 (sequence 395)
- Language
- German, English, Hebrew
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auf seinen eigenen Namen Grund und Boden zu erwerben und er hat bereits große Grundstücke in Stadt und Land erworben. Der N. F. ist sich darüber einig, daß, nachdem jetzt der Keren Hajessod besteht, keine Veranlassung vorliegt, daß der N.F. irgend welche Kolonisationsarbeit leistet. Der N.F. wird und muß sich von jetzt an darauf beschränken, Grund und Boden zu kaufen, ihn in einen bewirtschaftsfähigen Zustand zu bringen und in den Städten die notwendigen Einrichtungen zu treffen, daß der Boden parzelliert werden kann. Damit ist die Aufgabe des N.F. erschöpft, wenn er diesen Boden an Erbpächter verpachtet oder solchen, die das Erbbaurecht erwerben wollen, das Land zur Verfügung stellt. Auch in anderer Hinsicht sehen wir großen Veränderungen entgegen. Das ist ein Punkt, bei dem ich an Herrn Jabotinsky erinnert werde. Herr Jabotinsky hat in seiner Rede — von der ich allerdings lieber gesehen hätte, wenn er sie in hebräischer Sprache gehalten hätte, — den Vorwurf gemacht, daß eine Touristenwirtschaft existiere. Als man ihm entgegenhielt, daß auch in der Reorganisationskommission Touristen gewesen seien, hat er gesagt, darüber wird die Antwort später erfolgen. Nun, ich will Ihnen die Antwort geben. Dieser Touristenwirtschaft kann nur ein Ende bereitet werden, wenn die Institutionen, um die es sich handelt, nach Erez Israel überführt werden. (Lebhafte Zustimmung.) Es ist daher merkwürdig, daß Herr Jabotinsky als ein Mitglied der Exekutive einen solchen Vorwurf erhob, weil, wie Sie von Herrn Professor Warburg gehört haben, die Exekutive dagegen ein Veto eingelegt hat, daß das Direktorium diesen Beschluß dem Kongresse unterbreiten soll. Ich muß sagen, ich verstehe dieses Veto nicht, weder in formaler, noch in materieller Beziehung. In formeller Beziehung nützt es nichts, denn jeder Direktor und jedes Kongreßmitglied ist berechtigt, diesen Antrag dem Kongreß zu unterbreiten, und ich selbst werde mir erlauben, diesen Antrag zu unterbreiten, nachdem es dem Direktorium nicht gestattet worden ist. Aber auch sachlich hat das Veto keinen Sinn; denn es richtet sich nicht dagegen, daß die Anstalt sofort nach Palästina überführt werden soll, sondern dagegen, daß diese Frage dem Kongreß unterbreitet wird, und darüber kann nicht der geringste Zweifel bestehen, daß, wenn der Kongreß diesen Beschluß faßt, die Exekutive kein Recht hat, ihr Veto aufrechtzuerhalten. Nun, ich sehe auch keinen Grund, der gegen die Verlegung nach Palästina spricht. Man hat einen Unterschied zwischen der Verwaltungsarbeit des N.F. und der Propagandatätigkeit gemacht. Bezüglich der Verwaltungsarbeit war Herr Lichtheim als Vertreter der Exekutive selbst der Meinung im A.C. in Prag, daß diese Verwaltungsarbeit von Palästina aus erfolgen müsse. Nur bezüglich der Propaganda hatte er Bedenken. Nun möchte ich aber fragen: Gibt es denn ein besseres Propagandamittel für den N.F., als wenn er seine Werbearbeit von Palästina aus betreibt, wenn die Mitglieder des Direktoriums und die Mitglieder des Hauptbüros aus eigener Erfahrung schöpfen können, wenn sie ihre Bekanntmachungen erlassen. Und wenn die Weltkonferenz des J. N. F. einstimmig diesen Beschluß faßt, so kann es keinen Zweifel geben, daß auch vom propagandistischen Standpunkte aus dieser Weg beschritten werden muß. Ich komme zum Schlüsse. Ich werde dem Kongresse folgende Anträge vorlegen: „Djbr- Kongreß beschließt: 1. das Hauptbüro des J.N.F. ist unverzüglich nach Erez Israel zu überführen; (Beifall.) 2. das Direktorium des J.N.F. ist tunlichst bald so einzurichten, daß mindestens die Mehrheit der Direktoren ihren Wohnsitz m Erez Israel hat." (Beifall.) 25 385