Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 357 (sequence 367)
- Language
- German, English, Hebrew
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Wanderungsbeschränkimg allmählich fallen. Im jetzigen Augenblick jedoch, da Palästina erst im Anfange seiner wirtschaftlichen Entwicklung steht, bietet es noch keine großen Möglichkeiten, ausgenommen jenen, die jung und stark sind und sich unqualifizierter körperlicher Arbeit unter harten Bedingungen anpassen können. Daher wurde ein Ausleseprozeß notwendig, der in den Händen der Zionistischen Organisation bleiben müßte, die genaue Kenntnis der wirtschaftlichen Lage in Palästina haben und von Zeit zu Zeit entsprechend diesen Bedingungen die Einwanderung regeln müßte. Die Zionistische Organisation kann nicht viele Arbeitslose erhalten; gleichzeitig muß sie jede Möglichkeit, die sich auftut, ausnützen. Die zionistische Politik kann nicht bestimmt werden, ohne die Arbeitsfrage in Palästina gründlich zu erwägen und das ist wieder mit der Finanzlage der Zionistischen Organisation, mit den wirtschaftlichen Bedingungen Palästinas und der allgemeinen politischen Lage verknüpft. Wir kommen nun zu der Politik der Regierung. Während die Zionistische Organisation den Anspruch erhebt, im Einvernehmen mit der Regierung die Einwanderung zu kontrollieren, meint die Regierung, sie müsse die ganze Kontrolle der Einwanderung haben. Ferner wird die Einwanderung nicht nur auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse beschränkt, sondern diese werden auch sehr eng interpretiert. Wenn ein Unternehmer z. B. 100 Maurer von jetzt in 3 Monaten benötigt, muß ein Gesuch beim Einwanderungsdepartement eingereicht werden, das es bewilligen kann. Mit anderen Worten, es muß ein bestimmter Dienstgeber im Lande auf den Einwanderer warten, bevor man ihm die Einreise bewilligt. Ich erkläre, daß unter solchen Bedingungen kein Land jemals aufgebaut werden kann und keine Kolonisation in Palästina möglich sein wird. Es muß einen Stock von Arbeitern geben, die man hat, wenn man sie braucht. Am 1. August traten folgende Bestimmungen über die Zulassung von Einwanderern nach Palästina in Kraft. Außer Reisenden, d. h. solchen, die nicht länger als 3 Monate in Palästina bleiben wollen, und Heimkehrern werden die Einwanderer nach Palästina in folgende Klassen geteilt: 1. Personen mit eigenen Mitteln, die ihren dauernden Wohnsitz in Palästina nehmen wollen. 2. Angehörige freier Berufe, die ihrer Beschäftigung nachgehen. 3. Frauen, Kinder und andere Personen, welche von Einwohnern Palästinas zur Gänze erhalten werden. 4. Personen, die bestimmte Aussicht auf Beschäftigung bei bestimmten Unternehmern und Arbeitgebern haben. 5. Personen religiöser Berufe, einschließlich jener Juden, die in den letzten Jahren aus religiösen Gründen nach Palästina kamen und nachweisen können, daß sie dort Subsistenzmittel haben. 357