Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 355 (sequence 365)
- Language
- German, English, Hebrew
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- Haifa 1× ep/1047930
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wieder aufgenommen würde. Und leider kam es so. Eine Zeitlang, während des Standrechtes, kontrollierten die Bootsleute in Jaffa die Immigration. Sie beschlossen, daß die Christen nach ärztlicher Untersuchung landen dürften, Juden aber nicht an Land gehen sollten. Diese Erniedrigung hatte die Regierung nicht nur über die Juden, sondern auch über den britischen Namen gebracht. Erst zwei Monate später, am 1. Juli konnten Einwanderer wieder in Haifa und erst einige Tage später in Jaffa landen. Man kann heute sagen, daß, da die Regierung eine festere Haltung einnimmt, jeder Widerstand gegen die Landung von Einwanderern in beiden Häfen aufgehört hat. Man erklärte, die Einstellung sei nur vorübergehend; während des Monats Mai richteten sich unsere Hauptbemühungen auf die Aufhebung der Sperre, besonders für jene, die zur Zeit der Verordnung unterwegs waren. Während unserer langwierigen Verhandlungen wurde klar, daß die Einwanderungspolitik der Regierung der unseren entgegengesetzt war; der Unterschied war hauptsächlich politisch-ökonomischer Art, obgleich die Regierung eine Zeitlang grundlose Furcht vor einer bolschewistischen Einwanderung zeigte; davon ist sie, wie es scheint, so ziemlich abgekommen. Am 3. Juni sagte der High Commissioner im Laufe seiner Erklärung: „Bezüglich der Einwanderung, die so lebhaftes Interesse erregt, habe ich in meiner ersten Rede vom 7. Juli v. J. erklärt, daß ihr Umfang den Beschäftigungsmöglichkeiten im Lande angepaßt sein müsse. Es ist nötig, daß sie im genauen Verhältnis dazu stehe und ferner, daß diese Beschäftigung in neuen Arbeiten von dauerndem Charakter bestehe. Bis zur Gewinnung einer Uebersicht über die Lage wurde die Einwanderung eingestellt. Die strenge Durchführung dieser Regeln liegt in den Händen der britischen Konsuln und des Einwanderungsdepartements der Regierung von Palästina. Außerdem wird jetzt eine beschränkte Anzahl von Personen zur Einwanderung zugelassen, die zur Zeit, wo die Einstellung der Einwanderung verfügt wurde, bereits ihre Heimat verlassen, über ihren Besitz verfügt hatten und in europäischen Häfen angekommen oder bereits eingeschifft waren, um nach Palästina zu gelangen. Aber es muß klar erkannt werden, daß die Zustände in Palästina nicht derart sind, um etwas wie eine Masseneinwanderung zu gestatten." Einige Tage später begaben sich der Leiter des Einwanderungsdepartements der Regierung und ein zweiter Beamter nach Zentraleuropa, um die Visa zu überprüfen. Mr. Morris wies fast alle zurück, welche Visa vor dem 1. Juli erhalten hatten. Es ist zu beachten, daß in der Erklärung des High Commissioner nichts davon steht, daß die Einreiseerlaubnis auf jene beschränkt sein soll, die bereits Visa erhalten hatten. Seither wurden Vereinbarungen getroffen, die hoffentlich allen jenen, welche in die von dem High Commissioner erwähnte Kategorie fallen, die Einreise ermöglichen werden. 23* 355