Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 336 (sequence 346)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/3476254-3476278--4636-3480780- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
diesen Grundsatz zur vollen Durchführung zu bringen. Dazu gehört der Kauf neuer Ländereien an erster Stelle. Denn wenn wir nicht kaufen, so zwingt man die neu ankommenden Siedler, selbst zu kaufen und das Land nicht in Gemeinbesitz, sondern auch weiterhin in Privatbesitz zu erhalten. Ich möchte noch einige Worte über einen Gegenstand sagen, der die Konferenz sehr beschäftigt hat und wahrscheinlich auch unsere Kommission hier ziemlich, beschäftigen wird, das ist die Frage der landsmannschaftlichen Kolonien. In den verschiedenen Landsmannschaften macht sich das Bestreben geltend, das Geld, das dort gesammelt wird, nicht dem allgemeinen Fonds zuzuführen, sondern einem Spezialfonds zuzuweisen, mittelst dessen Kolonisten der betreffenden Landsmannschaften angesiedelt werden sollen. Würde dieses Prinzip allgemein angenommen werden — und ich kann sagen, daß es in jeder Landsmannschaft viele Leute gibt, die bestrebt sind, nach Palästina überzusiedeln und sich dort als Kolonisten niederzulassen, — dann würde der N. F. völlig in einzelne landsmannschaftliche Fonds und Kolonien aufgespalten werden. Es würde dann keine Möglichkeit vorhanden sein, Gelände für Leute zu erwerben, z. B. für Arbeiter, die lange in Palästina ansässig und Palästinenser geworden sind oder überhaupt für Palästinenser, da die Palästinenser vorläufig nicht in der Lage sind, landwirtschaftliche Kolonien mit eigenen Mitteln zu gründen. Sie sehen aus dieser Darlegung, daß das Prinzip, so viel innere Berechtigung ihm auch innewohnen mag, nicht als einwandfrei akzeptiert werden kann. Es müssen allerhand Kautelen geschaffen werden. Aber auch die praktische Ausführung ist außerordentlich schwierig. Man kann nicht einer Landsmannschaft für sehr lange Zeit Terrain reservieren, was doch nötig sein würde, denn um die Kolonisation durchzuführen, gehört ja nicht nur das Geld, welches die Landsmannschaften für den Boden aufbringen, sondern weit mehr Geld, welches sie haben müssen, um dort die Kolonisten anzusiedeln. Ist dies nicht möglich, kann das hierfür nötige Geld nicht von der Landsmannschaft aufgebracht werden, so ist der N. F. gezwungen, diese Ländereien provisorisch bewirtschaften zu lassen, was sehr viel Geld kostet und unwirtschaftlich ist. Ich möchte hier keine offizielle Ansicht aussprechen. Die Direktion des N. F. hat sich ebensowenig wie die Generalversammlung über diese Frage prinzipiell geäußert. Sie ist auch noch nicht inoffiziell zu einem bestimmten Resultat gekommen. Es ist möglich, daß wir einen Versuch machen werden, vielleicht schon bald, aber auch das soll uns nach keiner Richtung für die Zukunft binden. Es ist das aber eine sehr wichtige Frage, die nach allen Richtungen von möglichst vielen Leuten diskutiert werden sollte, da sie sehr viel schwierige Probleme in sich birgt. Es gibt sogar Landsmannschaften, die auf Grund ihrer früheren Spenden Land verlangen. Sie sagen, sie wollen zwar den Kolonisationsfond 336