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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1922-01-01 · 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921 · p. Seite 321

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
Date
1922-01-01
Page
Seite 321 (sequence 331)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476278--4621-3480765
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zionistische Kommission arbeitete hierbei kollegial, ohne Ressortteilung. Auf die Frage der Neuorganisation der Zionist Commission werde ich später bei der Organisationsdebatte eingehen. Hier will ich nur die Forderung aufstellen, daß die Transaktionen, welche geschäftlichen Charakter tragen, von der Zionist Commission, bzw. der zukünftigen Palästinaexekutive weggenommen und besonderen Gesellschaften übertragen werden sollen. Diese Forderung entspringt folgenden Erwägungen: Erstens: Wenn die Palästinaexekutive gleichzeitig Gelder ä fonds perdu und Gelder für geschäftliche Zwecke verausgabt, so tritt hierdurch eine Verwirrung ein, welche die Sicherheit der für geschäftliche Zwecke ausgegebenen Gelder beeinträchtigt. Die Erfahrung hat gezeigt, daß Darlehen, welche von der zionistischen Kommission gegeben wurden, zu einem großen Teile nicht zurückgezahlt wurden, während bei Darlehen, welche die Anglo Palestine Co. gewährt, die Rückzahlung regelmäßig erfolgt. Die Dignität geschäftlicher Forderungen leidet eben darunter, wenn sie von einer Stelle gegeben werden, die gleichzeitig viele Summen ä fonds perdu ausgibt. Der zweite Grund für die Abtrennung ist der, daß nur dann jederzeit eine klare Uebersicht und Bilanz möglich ist, wenn Geschäfte derselben Art bei einer bestimmten Gesellschaft konzentriert sind. Drittens ist es für die Geschäfte sicherlich von Vorteil, wenn sie von jemandem geführt werden, der nur diese Arbeit von Geschäften macht und sich deshalb darin eine besonders große Erfahrung erwerben kann. Zu den wirtschaftlichen Gesellschaften der eben bezeichneten Art rechne ich außer der Anglo Palestine Co., dem J. N. F., der Palestine Land Development Co. und der Arbeiterbank noch die folgenden, welche neu gegründet werden müssen: 1. eine städtischeHypothekenbank, deren Gründung ja bereits in Angriff genommen worden ist; 2. eine Agrarbank, oder wenn wir das Wort Bank für dieses nicht ganz bankmäßige Kreditinstitut vermeiden wollen, einen Agrarf onds zur Beleihung von Grundstücken und Gebäuden innerhalb einer die Sicherheit der Hypothek verbürgenden Grenze zu mäßigem Zinsfuß und auf lange Frist. Obwohl an sich die städtische Hypothekenbank und der Agrarfonds ausschließlich die Gewährung von Hypotheken zum Ziele haben, besteht doch in der Sicherheit und Verzinsung zwischen städtischen und ländlichen Hypotheken ein großer Unterschied und ich halte deshalb die Gründung von zwei besonderen Instituten für geboten. Die Gewährung von städtischen Hypotheken ist sowohl was die Sicherheit als die Höhe der Zinsen anbetrifft ein durchaus sicheres und profitables Geschäft. Ich glaube, daß eine solche 21 321

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