Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 96 (sequence 106)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3476254-3476278--4396-3480540- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Delegierter Robert Stricker (Oesterreich, deutsch): Das Aktionscomitee hat in seiner letzten Sitzung eine Redeordnung beschlossen, bzw. beantragt, welche den Kongreß zur Redemaschine der großen Fraktionen herabwürdigt. Der Beschluß des Aktionscomitees ist auch unklar. In dem Exemplar, das uns übergeben wurde, heißt es: Je ein Redner der Fraktionen und Gruppen nach ihrer Stärke, und zwar bis zu 20. Dann folgt der Satz: Es folgen die Gruppen nach ihrer numerischen Stärke. Ich frage den Herrn Vorsitzenden, ob dieser Beschluß in der Weise gemeint sein kann, daß ebenso wie zur Beschickung des Permanenzausschusses sich die kleineren Landsmannschaften zusammenschließen können, um einen Redner zu bekommen, und ob das Präsidium beabsichtigt, den Beschluß des A.C. in dieser Weise auszulegen? Ferner frage ich das Präsidium, ob es geneigt ist, dahingehende Anträge zur Abstimmung zu bringen, daß Redner von Bedeutung, welche in keine größere Landsmannschaft oder Fraktion eingeschachtelt sind und von denen der Kongreß wünscht, daß sie gehört werden, zum Worte gelangen können. Vizepräsident Motzkin: Was die erste Frage betrifft, so hat sie das Aktionscomitee in Prag bereits in weitgehendem Sinne beantwortet: nicht nur haben die kleinen Fraktionen das Recht, sich zusammenzuschließen, sondern je 20 Mitglieder des Kongresses haben das Recht, sich für jeden Teil der Debatte zusammenzuschließen und einen Redner zu nominieren. Was die zweite Frage anbelangt, so obliegt die Entscheidung darüber Ihnen. Delegierter Jean Fischer (Belgien, deutsch): Geehrter Kongreß! In der Organisationskommission in Prag habe ich mich bereits gegen dieses Prinzip gewendet. Ich habe dort die Herren gebeten, von diesem Beschluß abzusehen, weil ich sonst genötigt sein würde, an den Kongreß zu appellieren. Man will hier Redner nach der numerischen Stärke der Gruppen auftreten lassen. So haben wir bis jetzt eine Diskussion nicht verstanden. Es wird manchen im Saale geben, der keine starke Gruppe vertritt und dem Kongreß etwas vorzutragen hat, wovon der Kongreß Kenntnis nehmen muß. Bei der Abstimmung kommt ja ohnehin die numerische Stärke zur Geltung. Die numerische Kraft ist kein Argument. Wir müssen beim Kongreß Redefreiheit haben, wie es bei früheren Kongressen war. (Beifall.) Mitglied des A. C. Dr. Braunstein (Frankreich, französisch): Geehrter Kongreß! Die beantragte Redeordnung macht es den kleinen Föderationen, z. B. der französischen Föderation, sehr schwierig, ihren besonderen, ganz bestimmten Standpunkt vor dem Kongresse zu vertreten, und es wäre nur recht und billig, wenn die kleinen Fraktionen, wie es Fischer und Stricker verlangt haben, das Recht bekommen, auf dem Kongresse aufzutreten und uns ihre Wünsche mitzuteilen. Delegierter Dr. Wygodzky (Litauen-Wilna, jüdisch): Die Mitglieder des Kongresses haben von Haus aus, ob sie nun einer größeren oder kleineren Föderation angehören, die gleichen Rechte und Pflichten bekommen. Wenn wir nicht das Recht haben zu sprechen, können wir unserer Pflicht nicht nachkommen. Was der Herr Vorsitzende vorgeschlagen hat, daß sich 20 Mitglieder zusammenschließen können, um einen Redner zu wählen, paßt nicht für jede kleine Föderation. Das ist in der Praxis nicht leicht. Ich unterstütze daher den Vorschlag meines Vorredners, daß alle Föderationen das Recht haben sollen, sich vor dem Kongreß auszusprechen und daß sie alle gleichgestellt werden. 96