Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 62 (sequence 72)
- Language
- German, English, Hebrew
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dahin entschieden, daß er dem Kongresse vorschlägt, die ersten 10 Mandate zu verifizieren, das 11. Mandat zu annullieren, weil es auf Grund von Schekelzahlungen zustande kam, die erst nach der Wahl erfolgten. (Delegierter Dr. Rosenberg meldet sich zum Wort.) Präsident Sokolow: Herr Dr. R o s e n b e r g, sind Sie von der Maßregel betroffen? (Delegierter Dr. Rosenberg: Nein!) Nach den Statuten haben aber nur solche Personen das Recht, sich an der Debatte zu beteiligen. Delegierter Dr. Egon Rosenberg (Deutschland, spricht deutsch): Die Bestimmung des Statutes, welche feststellt, daß nur die betroffenen Personen zu einem solchen Gegenstande sprechen dürfen, gründet sich auf die Vorstellung, daß ad personam gewählt wurde. Nun sagte Herr Dr. Margulies sehr mit Recht, daß die Revolution eine Quelle neuen Rechtes ist. Sie hat bei uns das Proportionalwahlrecht nach Listen eingeführt. Es steht sonach nicht das Mandat einer bestimmten Person zur Debatte, sondern die Anzahl an Mandaten, die einer Landesliste zustehen. (Zustimmung.) Ich spreche somit namens der Landesliste. Hoher Kongreß! Die Zahlen, die Herr Dr. Margulies vorgetragen hat, sind vollständig richtig. Tatsache ist nämlich — und auf diese Zahl lege ich den Hauptwert — daß bis zur Eröffnung des Kongresses an die Exekutive 18 550 Schkolim abgeführt waren, die jeder einzelne von den betreffenden Schekelzahlern selbst gezeichnet und gezahlt hat. Daß diese Zahl erst bei Beginn des Kongresses erreicht worden ist und nicht schon an dem sogenannten Wahltag, daran — ich bekenne da unseren Fehler — daran ist nur unsere Korrektheit schuld. Denn wir hatten diese 18 550 Schkolim in den Listen unserer Parteiorganisation. Aber in dieser Liste sind eine Reihe von Gesinnungsgenossen, die man auf ungefähr 3000 schätzen kann, die ihren Schekel noch nicht bezahlt hatten. Wir hätten es in der Hand gehabt, für diese säumigen Gesinnungsgenossen den Schekel vorauszubezahlen. Es sind dies eingeschriebene Mitglieder und verpflichtet, den Schekel zu zahlen. Wir haben aber korrekt handeln wollen und uns gesagt, wir dürfen nicht für andere Schkolim bezahlen und haben in der „Rundschau" und durch die Ortsgruppen von den säumigen Mitgliedern die Schkolim eingezogen und so bis jetzt die Zahl von 18 550 erreicht. Diese Schekelzahler sind nun maßgebend für die Zahl der Mandate, die Deutschland zusteht. Es ist in unserem Organisationsstatut kein Stichtag angegeben. Es heißt nur, maßgebend ist die Zahl der Schekelzahler im Kongreßjahr, d. h. vom Schluß des Kongresses bis zum nächsten Kongreß. Hier handelt es sich darum, die Zahl der Schekelzahler festzustellen, um dem Lande seiner Bedeutung nach eine Vertretung einzuräumen. Nun verlasse ich das formale Gebiet. Durch die Aenderung des Wahlrechtes, durch die Festsetzung des Proportionalwahlrechtes ist die Landsmannschaft Deutschlands, die auf den früheren Kongressen eine recht erhebliche Zahl von Delegierten hatte, auf 11 reduziert worden. Man muß anerkennend dem Legitimationsausschusse zubilligen, daß er in manchen Punkten recht weitherzig über Bedenken hinweggegangen ist. s Ich bedauere, daß Herr Dr. Margulies uns nicht die Bedenken bei den 32 anderen Landsmannschaften mitgeteilt hat. (Hört! Hört!) Ausgerechnet bei der deutschen Landsmannschaft haben sich die Bedenken des Legitimationsausschusses und ein gewisser Formalismus ausgelebt. Ich muß konstatieren, daß dieser Majoritätsbeschluß, denn es handelt sich um einen solchen — ich möchte persönlich" einschalten, um einen zufälligen Beschluß — des Legitimationsausschusses von uns mit einer gewissen Erbitterung entgegengenommen wird. Es ist keine Beleidigung der anderen Landsmannschaften, wenn ich erkläre, daß wohl kaum in einem anderen Lande so korrekte Kongreß- 62