Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 58 (sequence 68)
- Language
- German, English, Hebrew
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Präsident Sokolow: Sie haben den Antrag verstanden, oder wollen Sie, daß er noch übersetzt werde? (Rufe: Nein!) Wer für den Antrag ist, den Sie soeben gehört haben, möge sich erheben. Mitglied der Exekutive R. Lichtheim (deutsch): Ich schlage vor, daß von der hintersten Reihe angefangen reihenweise gezählt werde. (Nach erfolgter Auszählung) Präsident Sokolow: Wir kommen jetzt zur Gegenprobe. Ich bitte zunächst auf der rechten Seite und dann auf der linken Seite reihenweise aufzustehen. Die anderen Delegierten bitte ich Platz zu nehmen. (Nach Auszählung des Kongresses) Mitglied der Exekutive R. Lichtheim: Für den Antrag des Legitimationsausschusses auf Annullierung der beiden Mandate haben gestimmt 182 Delegierte, gegen den Antrag des Legitimationsausschusses 129 Delegierte. Der Antrag ist daher angenommen. (Lebhafter Beifall. — Zahlreiche lärmende Zwischenrufe.) Berichterstatter Dr. Margulies: Ich komme nun zu Ostgalizien. In Ostgalizien hat der Landesverband zusammen mit der Hitachduth gewählt. Es wurden gesammelt 46 605 Schekel. Es entfallen auf diese Anzahl 25 Mandate. (Andauernde lebhafte Unruhe.) Präsident Sokolow: Wollen Sie den Berichterstatter des Legitimationsausschusses anhören! (Rufe, Nein! — Anhaltender Lärm. — Delegierter Struck: Ich bitte ums Wort. — Zahlreiche Zwischenrufe.) Berichterstatter Dr. Margulies (fortfahrend): Die Wahlen in Ostgalizien sind nach dem Prinzip des Proportionalwahlrechtes mit gebundenen Listen ohne Koppelung durchgeführt worden. Ich möchte Sie nun bitten, der ein wenig verwickelten Erklärung, wie wir zu unserem Resultat gekommen sind, Ihre Aufmerksamkeit zu schenken. Die Sache ist rein logisch und hat nichts mit Partei zu tun. Bei dem Proportionalwahlrecht muß man, um zu erfahren, wie viel Mandate auf die eine Liste und wie viel auf die andere entfallen, den Wahlquotienten ermitteln. Es gibt nun hier zweierlei Prinzipien, nach denen man den Wahlquotienten ermittelt. Das eine nennt man das Prinzip N plus 1, das andere N. (Lebhafte Heiterkeit.) Ich werde Ihnen das sofort erklären. Wenn 20 000 Stimmen abgegeben wurden und 5 Mandate zu besetzen sind, so muß man den Wahlquotienten ermitteln. Nach dem Prinzip N ermittelt man den Wahlquotienten, indem man 20 000 durch 5, also durch die Anzahl der zu vergebenden Mandate dividiert. Nach dem Prinzip N plus 1 ermittelt man den Wahlquotienten, indem, man die Stimmenzahl durch 5 plus 1 dividiert. Es wird dann die Anzahl der auf eine Liste entfallenen Stimmen hergenommen und man versucht zu ermitteln, wie oft dieser Wahlquotient in der Zahl, welche sich ergeben hat, enthalten ist. Es ergibt sich dann natürlich, daß er öfter in der Summe enthalten ist, wenn man den Wahlquotienten nach dem Prinzip N, als wenn man ihn nach dem Prinzip N plus 1 ermittelt hätte, so daß dadurch die Zahl der auf die eine oder andere Liste entfallenden Mandate beeinflußt werden kann. Der Legitimationsausschuß konnte nun nicht feststellen, daß die ostgalizische Landsmannschaft v o r der Wahl bestimmt hätte, ob zu zählen ist nach N oder nach N plus 1. Erst nach der Wahl ist man darauf gekommen. 58