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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1922-01-01 · 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921 · p. Seite 31

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
Date
1922-01-01
Page
Seite 31 (sequence 41)
Language
German, English, Hebrew
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…/3476254-3476278--4331-3480475
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klaren Bahn abweichen. Aber es geht nicht an, dem Zionismus jeden Gegenwartswert für die Diaspora zu entziehen. Die Erreichung des zionistischen Ideals in Palästina und die Erhaltung des Volkes bedingen sich gegenseitig, das eine ist nicht ohne das andere möglich, sie gehören zusammen und ergänzen sich. (Großer Beifall.) Diese Gebiete sind jedoch nicht zu verwechseln. Wir wollen, um ein Schlagwort zu benützen, weder einPalästina in derDiaspora, noch eine Diaspora in Palästina. In Palästina erstreben wir eine normale Ausgestaltung unseres sozialen und nationalen Lebens. Das nationale Heim des jüdischen Volkes ist jene Form, welche mit der Grundform einer selbständigen Existenz überhaupt zusammenstimmt, es ist die Harmonie der Einzelerscheinungen unseres Lebens mit dem Endzweck einer Gemeinschaft. Deshalb ist der Zionismus nicht nur für unterdrückte Juden bestimmt; er ist vielmehr der Drang nach Höherem, das Lechzen nach Reinheit, Persönlichkeit und freier Eigenart. Das Mannigfache im Leben der Diaspora kann kein Ganzes ausmachen, weil es der Einheit ermangelt, die ihm nur eine historischgeographische Konzentration verschaffen kann. Die jüdischen Diaspora-Angelegenheiten sind periphere Erscheinungen, spontane zweckmäßige Einrichtungen. Das erste Gebiet fällt ganz in das Programm der Zionistischen Organisation, wohingegen auf letzterem die Zionisten an der Arbeit für den Schutz und die Erhaltung des Volkes sich beteiligen müssen. Bei dieser einzig richtigen Einschätzung steht hiernach der Diasporaschutz in keinerlei Gegensatz öder Widerspruch zum Palästina-Zionismus, sondern tritt als logische Voraussetzung zu ihm in ein völlig durchsichtiges und verwirrungsfreies Verhältnis. Die unabweisbare Pflicht entstand für uns, uns an den Arbeiten für den Schutz des jüdischen Volkes in der Diaspora zu beteiligen. Neue Staaten sind entstanden, alte Kleinstaaten wurden vergrößert. Die Staatenbildung oder Vergrößerung war ja nicht, wie in früherer Zeit, eine Autokratenlaune oder ein diplomatischer Schachzug; sie sollte einer großen Idee dienen, sie sollte einen dauernden Frieden nach innen und nach außen schaffen. Das war es, was das mahnende Gewissen der Menschheit nach dem schauervollen Armageddon verlangt hat. Es ist eine kleinliche und chauvinistische Auffassung, zu glauben, daß die Friedenskonferenz die Absicht hatte, die Souveränität der neuen oder vergrößerten Staaten einzuschränken und deshalb ihnen die Pflicht des Schutzes ihrer nationalen Minoritäten auferlegt hat. Das ist keine Einmischung in „die inneren Angelegenheiten", nein, das ist ein allgemein menschliches, turmhoch über den „inneren Angelegenheiten" stehendes Rechtsprinzip, das ist auch die Rücksicht auf den für den internationalen Frieden notwendigen inneren Frieden. Und da war es ein Gebot der Selbsterhaltung, bei diesen Neubildungen und Umgestaltungen, bei denen Millionen Juden in neue Verhältnisse kamen, für den Schutz ihrer berechtigten Inter- 31

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