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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1914-01-01 · 11 (1914) Wien, 2. bis 9. September 1913 · p. Seite 271

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
11 (1914) Wien, 2. bis 9. September 1913
Date
1914-01-01
Page
Seite 271 (sequence 278)
Language
German, English, Hebrew
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vielmehr durch nationale Unterschiede verschärft, und wenn dieser Zustand weiter fortdauert, so gehen wir einer Katastrophe entgegen. Es wird hier sehr oft die Privatinitiative lobend hervorgehoben. Wir sind von dieser Privatinitiative keineswegs begeistert, weil sie ja den geschilderten Zustand geschaffen hat. Deshalb blicken alle Arbeiter Palästinas und alle Arbeiter, die an die zionistische Lösung der Judenfrage glauben, mit Hoffnung auf diesen Kongreß und auf die nationalen Siedlungsorganisationen, weil sie glauben, daß diese Organisationen imstande sein werden, die Privatinteressen, welche die Privatkapitalisten verfolgen müssen, beiseite zu schieben. Es besteht ein nicht wegzuleugnender Gegensatz zwischen dem Privatinteresse der Besitzenden, die nach Palästina kommen, um Plantagen- und Gutsbesitzer zu werden, und den nationalen Interessen der jüdischen Arbeitermassen. Dieser Gegensatz kann nur durch die nationale Kolonisation aus der Welt geschafft werden. Deshalb wenden wir uns an diesen Kongreß. Der Kongreß, hoffen wir, wird imstande sein, sich über die Profitinteressen und die Klassenselbstsucht der Besitzenden zu erheben. Wir haben in Palästina durch den arabischen Arbeiter zu leiden, der auf einem ganz anderen Lebensniveau steht. Unsere Polemik gegen die Grundbesitzer und gegen die bestehende Kolonisation kann mitunter den Anschein erwecken, ja man will ihr den Anschein geben, als würden wir uns gegen die arabische Bevölkerung wenden. Dieser Einwand ist gänzlich aus der Luft gegriffen. Wir wollen im Gegenteil absolut nicht, daß das jüdische Kapital von der Ausbeutung arabischer Fellachen lebt und Zersetzung in das arabische Dorf trägt. Das, glaube ich, ist doch keine Gegnerschaft gegen die Araber. Die jüdische Kolonisation bedeutet einen solchen Nutzen für das Land und einen solchen Gewinn für die einheimische Bevölkerung, indem sie die Bodenrente steigert, mehr Absatzmärkte für die landwirtschaftlichen Produkte der Araber schafft, indem sie neue Kulturen und neue Arbeitsmethoden einführt, kurz, die jüdische Kolonisation bedeutet eine solche Bereicherung auch für die arabische Bevölkerung, daß es nicht notwendig ist, die Sache so hinzustellen, als müßten wir uns bemühen, der arabischen Bevölkerung in Form von Lohnarbeit eine Entschädigung zu gewähren! Die arabische Bevölkerung hat keinen Grund, Entschädigung zu verlangen. Denn der Nutzen der Kolonisation ist offenbar. Ich meine, wenn die jüdischen Arbeiter in den jüdischen Kolonien keine Arbeitsgelegenheit finden, oder als Landarbeiter nicht existieren können, bleibt ihnen nichts übrig, als durch die von Dr. Ruppin befürworteten Arbeiteransiedlungen neben den Kolonien sich ihre Existenz zu sichern. Für mich sind diese Arbeiterdörfef nichts anderes, als ein Palliativmittel, eine unbedeutende Korrektur zu einem großen Uebel, aber ein Siedlungs sy s t em ist das nicht. Ein Ideal kann es nicht sein, daß wir in Palästina eine Großgrundbesitzerklasse schaffen, dagegen die wirklichen jüdischen Arbeiter die kleine Minderheit bilden. Wir müssen das Grundproblem lösen. (Beifall.) Deshalb werden Sie, Herr Dr. Bodenheime r, begreifen, warum wir mit solcher Erbitterung gegen die „zeitweise Verwaltung" des Nationalfonds ankämpfen. Diese zeitweise Verwaltung des Nationalfonds hat keinen anderen Sinn, als daß die Gelder des jüdischen Volkes, die für eine jüdische Proletarierkolonisation in Palästina bestimmt sind, der Privatinitiative zur Verfügung gestellt werden. (Lebhafter Beifall.) Meine Vorredner haben bereits von den einzelnen Institutionen des Nationalfonds gesprochen. Es kann nicht genug hervorgehoben werden, welch tiefer Widerspruch es ist und sein muß, daß Gelder, die zu dem Zwecke gegeben worden sind, Boden als unveräußerliches Eigentum des jüdischen Volkes zu erwerben, dazu verwendet werden, um einzelnen Kolonisten- und einzelnen Grund- oder Häuserbesitzern die Möglichkeit zu geben,.

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