Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 11 (1914) Wien, 2. bis 9. September 1913
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 183 (sequence 190)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 18a — nehmen. Es war uns mit Rücksicht auf die Vorurteile, die in Palästina gegenüber dem Erbbaurecht bestanden, bei der Gründung von Tel Awiw nicht möglich, uns irgend ein Recht auf Grund und Boden vertraglich zu sichern und sind hierdurch gewisse Gefahren entstanden, indem sich durch die Beliebtheit, der sich dieses Viertel erfreut, die Bodenspekulation dort entwickelt hat. Wie ich bereits auf dem früheren Kongresse berichten konnte, ist es uns gelungen, bei den späteren Abmachungen diese Gefahr zu vermeiden, indem wir uns durch eine ewige Bodenrente, die einer normalen Verzinsung des Bodenpreises entspricht, den dauernden Besitz des Grund und Bodens und außerdem ein Vorkaufsrecht für den Ueberbau gesichert haben, und auf diese Weise eine Steigerung der Grundrente verhüten. Wir glauben, hierdurch die künftige Arbeit des Nationalfonds zu erleichtern und gleichzeitig an der Lösung eines sozialen Problems mitzuarbeiten. Durdh diese Ausführungen dürfte auch schon klargestellt sein, weshalb wir uns in der verflossenen Periode nicht mit Kolonisation im großen Stile befaßt haben. Ein wichtiger Grund hierfür lag auch in dem Mangel an den verfügbaren Mitteln. Wir wissen, daß zu einer Kolonisation im großen Stile ganz andere Kapitalien erforderlich sind, als sie dem Nationalfonds zurzeit zur Verfügung stehen. Die Schaffung einer einzigen lebensfähigen Kolonie im großen Stile übersteigt schon die Leistungsfähigkeit des Nationalfonds. Ein weiterer wichtiger Grund, der uns im Wege steht, ist der Mangel an genügender praktischer Erfahrung, welche Form der Kolonisation für den Nationalfonds die geeignete ist. Rein theoretische Grundlagen sind hierfür durchaus ungenügend. Wir müssen diese Grundlage auf der Basis gesammelter praktischer Erfahrungen finden. Bei dieser Tätigkeit müssen wir mit der allergrößten Vorsicht verfahren, um nicht Gefahr zu laufen, über die Grenze unserer Mittel hinauszugehen, so daß wir schon an diesem Versuche selbst zum Scheitern kommen. Den Versuchen, die wir in dieser Richtung unternommen haben, dienen in erster Linie die Farmen des Jüdischen Nationalfonds in Benschemen und Hulda, ferner die Arbeitergenossenschaft in Dagania, die Siedlungsgenossenschaft in Merchawja unü die Pflanzungsgenossenschaft in G a n Schemuel. Bei diesen Kolonisationsversuchen haben wir sowohl das Prinzip der Administration als auch dasjenige der freien Genossenschaft ohne einen von der Verwaltung bestellten Leiter, als auch ein gemischtes System zugrunde gelegt. Den Genossenschaften, die auf den verschiedensten Grundsätzen aufgebaut sind, lassen wir im Rahmen eines von ihnen in Verbindung mit dem Palästinaamt aufgestellten Budgets freieste Entwicklung und gewähren ihnen das Recht der inneren Selbstverwaltung. Nur so glauben wir die Erfahrungen sammeln zu können, die für unsere Zwecke erforderlich sind. Es ist begreiflich, daß wir bei diesem System nur schrittweise vorgehen können. Von dem Gesichtspunkt kaufmännischer Rentabilität allein können solche Versuche nicht betrachtet werden. Wir gingen aber von dem Prinzip aus,