Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 11 (1914) Wien, 2. bis 9. September 1913
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 182 (sequence 189)
- Language
- German, English, Hebrew
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Die Verwirklichung der zweiten Voraussetzung, von der wir gesprochen haben, ist von uns allein abhängig. Wenn es gelingt, den Stand der landwirtschaftlichen Arbeiter auf eine Höhe zu bringen, daß sie sich Ersparnisse zurücklegen können, die zur Erwerbung von lebendem und totem Inventar hinreichen, kurzum, wenn es gelingt, aus dem Stand der landwirtschaftlichen Arbeiter einen solchen von kleinen Bauern zu schaffen, so wird sich aus diesem ein taugliches Pächterelement für den Jüdischen Nationalfonds finden, welches heute nach der bisherigen Entwicklung der Kolonisation noch nicht vorhanden ist. Bei dieser Sachlage standen wir vor der Wahl, entweder unseren Nationalfonds ausschließlich in börsenfähigen Staats- und Wertpapieren festzulegen, oder aber solange in einer zinsbringenden Weise für die Zwecke der Förderung der kolonisatorischen Arbeit in Palästina zu verwenden, bis der Zeitpunkt gekommen ist, in dem wir dasselbe dem eigentlichen Zwecke unseres Fonds widmen können. Wir sind uns also dessen wohl bewußt, daß jede Kapitalanlage in Palästina, die nicht dem eigentlichen Zwecke des Nationalfonds dient, nur den Charakter einer zeit weisen Verwaltung der zu unserer Verfügung stehenden Gelder haben kann. Eine solche Verwendung unserer Gelder ist uns! nach unserem Statut in Höhe von drei Viertel unseres Vermögens gestattet. Die Bestimmungen unseres Statuts lassen keinen Zweifel, daß wir die Gelder des Fonds jeder Unternehmung widmen können, durch welche direkt und indirekt die Zwecke des Nationalfonds gefördert werden. Der direkten Förderung des Zweckes des Nationalfonds dienen aber zweifellos alle Unternnehmungen landwirtschaftlicher Art, die auf Grund und Boden erfolgen, dessen Besitz uns für die Zukunft hinreichend gesichert erscheint. Hierzu gehören insbesondere die Pflanzungen der Baumspende in Benschemen und Hulda, der Gan Schemuel Mohilewer, Goldberg-Garten usw. Eine indirekte Förderung des Nationalfonds erblicken wir in der Förderung des Erwerbes von Grundbesitz: durch andere Gesellschaften, welche die Bewirtschaftung jüdischen Landarbeitern anvertrauen. Wir sehen darin das wichtigste Mittel, ein tüchtiges landwirtschaftliches Arbeiterelement als künftigen Pächter des Nationalfonds heranzubilden. Dieser Aufgabe genügt der jüdische Nationalfonds durch die Darlehen, die er der P. L. D. C. und landwirtschaftlich-korporativen Genossenschaften vermittelst der A. P. C. gewährt hat. In diesem Rahmen fallen auch Subventionen von geringem Umfange für landwirtschaftliche Zwecke und die Erhaltung des Palästinaamtes. Der Erwerb von Gebäuden in Stadt und Land und von Boden in den Städten ist unmittelbare Zweckerfüllung und bedarf demnach keiner weiteren Erklärung. Aus diesem System der Tätigkeit fällt die Kreditgewährung für Häuserbau heraus, die einzig und allein gerechtfertigt ist aus dem Gesichtspunkt der zeitweiligen Anlage unserer Gelder in Palästina, wobei wir uns zur Sicherung der Rückzahlung und einer angemessenen Verzinsung der Mitwirkung der A. P. C. bedienen könnten. Bei dieser Kreditgewährung hatten wir zunächst auf die Bedürfnisse der Genossenschaft der Bauherren Rücksicht zu