Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 327 (sequence 327)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 327 — Vizepräsident Dr. Marmorek: Herr Dt. Heymann, haben Sie Ihren Antrag zurückgezogen? Del. Dr. Heymann: Ja! Vizepräsident Dt. Marmorek: Damit ist die Sache erledigt. Jetzt haben wir noch zwei Anträge. Der erste ist von einer ganzen Reihe von Delegierten unterfertigt, von Dr. Herz, York-Steiner, Wasselews k i, Dt. Engel, Gretzer usw. Er lautet (liest): „Der Kongreß beschließt, daß die Landesorganisationen und Föderationen verpflichtet sind, den zur Deckung des Budgets nötigen Betrag im Verhältnisse zur Anzahl der zum jeweilig letzten Kongresse entsandten Delegierten außer den abzuführenden Schkolim abzuverlangen." Der zweite Antrag ist unterschrieben von den Herren Jean Fischer, Dr. Heymann, iKatzenelsohn, Ussischkin usw. Er lautet (liest): „Der Kongreß erklärt es als eine Pflicht alier Gesinnungsgenossen, die Gesamt-Organisation durch Zahlung fester jährlicher Organisations-, beitrage nach Maßgabe ihres Einkommens zu unterstützen." Ich lasse über den ersten Antrag abstimmen. Sie haben ihn doch verstanden? Del. Dr. Gottheil (gibt die englische Uebersetzung des Antrages). Del. Syrkin (übersetzt den Antrag ins Hebräische). Vizepräsident Dr. Marmorek: Wird die russische Uebersetzung gewünscht? (Rufe: Nein!) Ich ersuche jene Herren, welche diesen Antrag annehmen wollen, die Hand zu erheben, (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Lebhafte Zwischenrufe.) Nachdem ein Zweifel über den Inhalt des Antrages entsteht, werde ich vielleicht Herrn Dr. Herz bitten, ihn zu erläutern. Der Antrag ist nicht vollkommen tadellos geschrieben. Del. Dr. Herz: Es scheint, daß den Antrag ein deutscher Rechtsanwalt geschrieben hat. (Heiterkeit.) Der Antrag wünscht, daß jede Föderation und Landesorganisation je nach der Zahl ihrer Mitglieder einen gewissen Betrag der Organisationsleitung zur Deckung der Kosten übergibt, und zwar nach dem Schlüssel der Zahl der Delegierten zum letzten Kongresse. Zur Erklärung möchte ich sagen, wenn z. B. jede Landesorganisation oder Föderation je 1 Mark per Wähler bezahlen wird, werden höchstwahrscheinlich die Kosten der Leitung vollständig gedeckt sein. .(Zwischenrufe.) „Außer dem Schekel", ist ausdrücklich gesagt worden. Vizepräsident Dr. Marmorek: Der Antrag Herz und Genossen . . . (Unruhe.) Ich bitte, ich werde gezwungen sein, hier zu warten, bis Ruhe ist. Der Antrag Herz und Genossen lautet in richtigem Sinne zu deutsch: Jede Landsmannschaft, jede Föderation ist verpflichtet, im Verhältnis zur Anzahl ihrer Schkolim einen fast ebenso großen Beitrag zur Deckung der Ausgaben des A. C. zu leisten, d. h. wenn z. B. 5000 Schkolim sind, so sind jedenfalls 5000 M. für die Ausgaben des A. C. zu leisten. (Unruhe.) Geehrter Kongreß! Ich werde Sie in 5 Minuten entlassen, wenn Sie ruhig sind, werde Sie aber nicht entlassen, wenn Sie nicht ruhig sind. (Heiterkeit.) Dazu kommt der Zusatzantrag Fischer, Dr. Katzenelsohn, Ussischkin, Dt. Heymann usw. „Der Kongreß erklärt es für eine besondere Pflicht aller Gesinnungsgenossen, die gesamte Organisation durch Zahlung fester jährlicher Organisationsbeiträge nach Maßgabe ihres Vermögens zu unterstützen." Diejenigen, die für den Antrag Herz sind, mögen die Hand erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dieselbe erfolgt.) Der Antrag Herz und Landau ist abgelehnt.