Mannheim
Compact Memory

Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1911-01-01 · 10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911 · p. Seite 309

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911
Date
1911-01-01
Page
Seite 309 (sequence 309)
Language
German, English, Hebrew
Belongs to
journal volume
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3476254-3476274--3854-3479996
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 309 — aut eine Unterbrechung der Sitzung hinaus. Wozu dann ausschließen, wenn man die Sitzung ohnedies unterbricht. Der ganze Paragraph ist von der Furcht vor Obstruktion erfüllt, und die Furcht ist ein schlechter Berater. Ich bitte Sie, die Unantastbarkeit des Mandates zu wahren und den ganzen Paragraph glatt abzulehnen. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Del. Dr. Heymann: Ich bitte, den Antrag der Kommission mit dem Zusatz L o e w e anzunehmen, den Antrag Halpern abzulehnen. Es würde zu weit führen und die Geschäfte des Kongresses zu erheblich stören, wenn es wegen einer Disziplinwidrigkeit immerhin geringeren Grades, die nur den Ausschluß von einem Sitzungstage herbeiführt, zu Abstimmungen im Kongresse kommen würde, die wahrscheinlich bei der Aufregung, die derartige Dinge mit sich bringen, einen ziemlich tumultuösen Charakter tragen und lange dauern würden. Ebenso muß ich gegenüber Herrn Kaplansky konstatieren, daß eine ganze Reihe von Parlamenten, darunter der deutsche Reichstag, den Ausschluß von einer Sitzung vorsieht. Es gibt in manchen Parlamenten sogar den Ausschluß aut eine Woche. Ich bitte also, den Antrag der Kommission mit dem Zusatzantrage L o e w e anzunehmen. Vizepräsident Dr. Marmorek: Die Debatte ist geschlossen. Das Wort hat nur noch der Herr Referent. Referent Dr. Margulies: Ich akkomodiere mich dem Antrage Dr. Loewe mit der stilistischen Aenderung, daß ich das Wort ,,ad hoc", welches meiner Ansicht nach zu juristisch ist, ^ersetzen möchte durch die Worte: Der Ausschluß kann nur in einer „zu diesem Zwecke" einberufenen Sitzung erfolgen. Vizepräsident Dr. Marmorek: Wir schreiten zur Abstimmung über den 1., 2. und 4. Absatz des § 27, ohne die zwei letzten Zeilen. Es hat kein Widerspruch dagegen stattgefunden. Ich bitte diejenigen, die diese Absätze en bloc annehmen, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause.) Angenommen. Wir schreiten jetzt zum Absatz 3 des § 27 und da hat der Herr Referent folgende Fassung vorgeschlagen. Ich bitte den ganzen Absatz in der neuen Fassung vorzulesen. Referent Dr. Margulies (liest): „Im Falle gröblicher Verletzung der Ordnung kann aut Beschluß des Kongreßpräsidiums der Kongreßpräsident das betreffende Mitglied von der Sitzung ausschließen und dessen Entfernung aus dem Saale anordnen. Der Kongreß kann mit Dreiviertelmajorität den Ausschluß des Mitgliedes aus dem Kongreß beschließen. Dieser Ausschluß aus dem Kongreß kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck einberufenen Sitzung beschlossen werden." Vizepräsident Dr. Marmorek: Wir werden darüber in zwei Teilen abstimmen. Der erste Teil geht von: „Im Falle gröblicher Verletzung" bis „Entfernung aus dem Saale anordnen." Diejenigen Delegierten, die für diesen ersten Teil des dritten Absatzes des § 27 sind, bitte ich, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nache einer Pause.) Der Antrag ist angenommen. Der zweite Teil dieses Absatzes lautet, ich bitte Sie, das noch einmal vorzulesen, Herr Dr. Margulies. Referent Dr. Margulies (liest): „Der Kongreß kann mit Dreiviertelmajorität den Ausschluß des Mitgliedes aus dem Kongresse beschließen."

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.