Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 308 (sequence 308)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 308 — Del. Dr. Loewe: Ich beantrage, zum Ausschluß aus dem Kongreß zu beschließen: Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Kongreß usw. kann nur in einer „ad hoc einberufenen" Sitzung erfolgen. Der Grund ist folgender: Es könnte in einer Sitzung vorkommen, daß eine ganze Anzahl Landsmannschaft abwesend ist. Es findet eine kleine Sitzung statt, die kein besonderes Interesse findet. In einem Augenblick ereignet sich der Zwischenfall, der dazu führt, daß man eventuell einen Ausschluß aus dem Kongreß beschließen könnte. Es ist selbstverständlich, daß der Beschluß nicht vor einer leeren Sitzung, sondern nur vor dem ganzen Kongreß mit einer Dreiviertelmajorität gefaßt werden soll. Um die Kongreßmitglieder zu schützen, daß sie eventuell unrechtmäßigerweise aus dem Kongreß ausgeschlossen werden, beantrage ich, daß der Ausschluß nur in einer „ad hoc einberufenen" Kongreßsitzung beschlossen werden kann. Del. Dr. Halpern: Hoher Kongreß! Ich stelle einen Abänderungsantrag zu dem Antrage, wie er hier seitens der Organisationskommission vorliegt. Ich halte es bei der Erregung, der wir gelegentlich alle, einschließlich unserer Präsidenten, unterliegen, für zweckmäßig, den Antrag folgendermaßen abzuändern: Im Falle gröblicher Verletzung der Ordnung kann der Kongreß mit Dreiviertelmajorität den Ausschluß des Mitgliedes von der Sitzung oder vom Kongresse ohne Debatte beschließen; das heißt also, der Präsident wird in Fällen, wo ihm das zur Wahrung der Würde des Kongresses für notwendig erscheint, den Kongreß befragen, ob das betreffende Mitglied von der Sitzung oder vom Kongresse ausgeschlossen werden soll, und der Kongreß wird in solchen Fällen, wo es nötig ist, die Autorität des Präsidiums damit schützen. Del. Kaplansky: Geehrter Kongreß! Ich beantrage die Streichung des dritten Absatzes des § 27. Es ist vor allem ganz undenkbar, daß ein .Mitglied des Kongresses überhaupt von den Verhandlungen ausgeschlossen wird. Der Kongreß hat kein Recht, einem Delegierten sein Mandat zu nehmen. (Ruf: Nur für eine Sitzung. — Rufe: Ruhe!) Diese Bestimmung des § 27 ist meines Erachtens gänzlich undiskutabel. Die Würde des Delegierten, das Kongreßmandat, ist etwas Unantastbares. Wir haben in unserem Organisationsstatut nicht einmal die Bestimmung, daß ein einziger Zionist aus der zionistischen Organisation ausgeschlossen werden kann, geschweige denn, eine Bestimmung, daß ganze Gruppen von Zionisten ausgeschlossen werden können. Wenn Sie einem Delegierten das Mandat nehmen, haben Sie 200 Schekelzahler aus der zionistischen Organisation ausgestoßen. Sie haben ihnen das wohlerworbene Recht, auf diesem Kongreß vertreten zu sein, genommen. (Sehr richtig!) In keiner Körperschaft der Welt, in keinem Parlamente, Landtag oder Gemeinderat, kann man ein Mitglied aus dieser Körperschaft ausschließen. Deshalb bitte ich Sie, diesen Teil des § 27 abzulehnen. (Unruhe.) Vizepräsident Dr. Marmorek: Sie müssen dem Redner ruhig zuhören, dann werden wir rasch fertig, was unser aller Wunsch ist. Del. Kaplansky: Wenn hier ferner beantragt wird, daß ein Mitglied des Kongresses für eine Sitzung ausgeschlossen werden kann, so ist auch diese Bestimmung ganz unnötig, weil wir nicht zum erstenmale beisammen sind, und eine Erfahrung bereits hinter uns haben. Ich frage Sie, ist es im Laufe der 14 Jahre des Zionismus überhaupt dazu gekommen, daß ein Delegierter die Ordnung derart gröblich verletzte, daß wir überhaupt auf den Gedanken gekommen wären, ihn aus der Sitzung auszuschließen. Ein solcher Fall ist nicht vorgekommen. Wenn ein Delegierter sich wirklich derart gröblich benimmt, wird der Kongreß sich schon zu wehren wissen und es ist nicht notwendig, daß wir den Ausschluß eines solchen Delegierten festsetzen. Ich bitte zu bedenken, daß dies auch praktisch undurchführbar ist. Das Präsidium muß beraten haben. Das läuft praktisch