Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 304 (sequence 304)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 304 — daß der Referent, der sonst immer auf einem konservativen Standpunkt hier gestanden ist (Heiterkeit und Beifall), der zum Beispiel § 18 verteidigt hat, einen solchen Passus streichen konnte. Ich bitte Sie daher, nehmen Sie diesen Passus an. Heute brauchen wir ihn nicht mehr, aber der nächste Kongreß soll dadurch von unnützen Geschäftsordnungsdebatten, die eigentlich zu nichts führen, und nur die Zeit des Kongresses in Anspruch nehmen, entlastet werden. (Beifall.) Wer der nächste Präsident sein wird, i wissen wir noch nicht; aber das weiß ich, daß er ein Mann sein wird, der das Vertrauen des ganzen Kongresses genießen muß. Ich bitte Sie daher^ diese Streichung nicht anzunehmen. Referent Dr. Margulies: Hoher Kongreß! Ich lege gar kein prinzipielles Gewicht darauf, ob Sie diese Bestimmung drin lassen wollen oder nicht. Das Ganze ist eigentlich nur eine Taktfrage. Del. Kaplansky: Geehrter Kongreß! Ich habe nichts.gegen den §22 einzuwenden, wohl aber gegen die Bestimmung, daß das Wort zur Geschäftsordnung vom Präsidenten nach freiem Ermessen erteilt wird. Es ist außer jedem Zweifel, daß der Präsident des Kongresses nur ein Mann sein kann, der das Vertrauen aller Parteien und aller, Fraktionen des Kongresses genießt; aber würde dieses Vertrauen allein genügen, um unsere Geschäftsordnung zu bestimmen, so würden wir überhaupt keine Geschäftsordnung brauchen. Wenn wir es trotzdem für notwendig finden, den Machtbereich des Präsidenten zu umgrenzen und Satzungen überhaupt anzunehmen, so bitte ich Sie, auch diese Satzung zu streichen, d. h. die Einflußnahme des Präsidenten auf die Verhandlungen des Kongresses nicht unnötig zu steigern, die Geschäftsordnungsdebatten sind gewiß ein Unfug, wenn das Recht der Delegierten, das Wort zur Geschäftsordnung zu nehmen, mißbraucht wird. Aber wir haben schon eine Bestimmung in der Geschäftsordnung, daß zur Geschäftsordnung nur 1 Pro-Redner und 1 Contra-Redner das Wort ergreifen können. Ebenso ist die Redezeit in den Geschäftsordnungsdebatten eine beschränkte. Ich glaube, daß diese Einschränkungen genügen, um den Unfug der Geschäftsordnungsdebatten aus der Welt zu schaffen. Wenn aber dagegen der Präsident des Kongresses einem Delegierten überhaupt das Wort verweigern kann, der zur ,Geschäftsordnung das Wort ergreifen will, wird überhaupt die ganze Geschäftsordnung ausschließlich vom Präsidenten bestimmt und wir, die Delegierten, haben keinerlei Einfluß auf den Gang der Verhandlungen. Vizepräsident Dr. Bodenheimer: Ihre Zeit ist um! Del. Kaplansky: Wir können uns diese Möglichkeit nicht nehmen lassen, zur Geschäftsordnung das Wort zu ergreifen. Wir werden keine langen Debatten mehr führen können, aber das Recht, zur Geschäftsordnung zu sprechen, kann einem Delegierten nicht genommen werden. (Beifall.) Vizepräsident Dr. Bodenheimer: Ich lasse jetzt abstimmen. Del. Kaplansky: Ich beantrage hier getrennte Abstimmung. Vizepräsident Dr. Bodenheimer: Ich bringe jetzt den § 22 in der ursprünglichen Fassung der Organisationskommission zur Abstimmung. Del. Kaplansky: Ich beantrage getrennte Abstimmung. Vizepräsident Dr. Bodenheimer:: Erlauben Sie, ich bringe zunächst den Antrag der Organisationskommission zur Abstimmung. Del. Kaplansky: Aber wenn getrennte Abstimmung verlangt wird, muß dem Verlangen Folge gegeben werden. Vizepräsident Dr. Bodenheimer: Gut, selbstverständlich. Es ist zunächst beantragt, nur über den einen Absatz — den Absatz 5 —, in welchem die Streichung verlangt wird, getrennt abzustimmen, und ich