Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 299 (sequence 299)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 299 — (Ruf: Das Präsidium hat nichts zu empfehlen!) Dadurch entziehe ich dem Kongresse kein Recht. Ich lasse nun über den Antrag H a n t k e abstimmen. Wer für den Antrag Hantke ist, bitte ich, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dieselbe erfolgt.) Der Antrag ist abgelehnt. Ich komme nun zum Antrage P a s m a n i k, den ich dahin ergänzt habe, auch § 22 auszunehmen. (Dr. P a s m a n i k: Auch § 27!) Wer also für die En-bloc-Annahme der Geschäftsordnung, jedoch mit Ausnahme der §§ 18, 22 und 27 ist, bitte ich, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dieselbe erfolgt.) Der Antrag ist fangenommen. Nun kommen wir zur Diskussion über § 18. Das Wort hat zunächst Herr Dr. Samuel Daiches. Del. Dr. Samuel Daiches: Geehrter Kongreß! In der Kommission habe ich gestern dem Herrn Referenten Dr. M a r g u 1 i e s alle Gründe auseinandergesetzt, warum der § 18, jetzt § 19, unmöglich ist. Geehrter Kongreß! Heute früh haben wir gesehen, was für ein Unding im wesentlichen die ganze Einteilung von Landsmannschaften ist; aber wir müssen uns aus praktischen Gründen bequemen, die Landsmannschaften vorläufig beizubehalten. Wir dürfen aber nicht dieses Prinzip auch in den Kongreß hineintragen. Im Kongreß müssen wir als Kongreßdelegierte und nur als solche beraten und nicht als Landsmannschaftsmitglieder, sonst brauchen wir keinen Kongreß. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Sonst kann ich in London meine Meinung dem Vorsitzenden der Maccabäans mitteilen und der kann sie hier vortragen. Glauben Sie nicht, daß die Delegierten sich hier zum Worte melden, um bloß zu reden. Wenn einer spricht, tut er dies nur, um mit Ernst der Sache zu nützen. Der Kongreß soll — und ich hoffe er wird auch — ein Hort der jüdischen Diaspora werden und dieser soll daher die freieste und erhabenste Tribüne des jüdischen Volkes sein. Wenn wir aber sagen, daß die Landsmannschaften und Delegationen ihre Redner hersenden, wird das Resultat folgendes sein: Erstens wird die Minorität überhaupt nicht zum Worte kommen (sehr richtig), zweitens werden wir nur Landsmannschaftsdiskussionen haben. Es ist allerdings schwer, positive Vorschläge zu machen. Sie finden aber kein Parlament, wo den Mitgliedern das Recht statutengemäß genommen ist, auf der Tribüne, im Parlament ihre Stimme zu erheben. Die meisten von uns werden hier entrechtet sein, wenn dieser Paragraph angenommen ist. Kurz, ich verlange die völlige Streichung dieses Paragraphen, der im wesentlichen die Zerstörung des ganzen Wesens des Kongresses bedeutet. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Del. Dr. Steiner: Ich schließe mich der Meinung des Herrn Dr. Daiches an und mache Ihnen folgenden Antrag: Man soll den § 18 resp. § 19, ganz streichen. Dafür beantrage ich folgende Formulierung: „Die Festsetzung der Rednerliste erfolgt in der Weise, daß sich jeder Redner einschreibt und der Reihe nach zum Worte kommt/4 Wir werden dasselbe haben, wie jetzt. Del. Dr. Becker: Meine Herren! Sie haben vorhin abgelehnt, den § 18 in das Organisationsstatut hineinzunehmen. Aber ich möchte Sie dringend bitten, bei der Beratung über die Geschäftsordnung sich nicht durch demagogische, oder sagen wir lieber pathetische Worte beeinflussen zu lassen. (Widerspruch und Unruhe.) Ich bitte, überlegen Sie sich, was Herr Daiches mit großer Begeisterung gesagt hat, was zwar wörtlich genommen, wirklich richtig ist, aber sachlich absolut falsch ist. Nirgends existiert in einem Parlamente eine Vorschrift, wie wir sie erlassen wollen. (Rufe: Also!) Hören Sie zu Ende! Aber in jedem Parlament