Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 295 (sequence 295)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 295 — Wir wollen diese zwei Absätze streichen, weil wir das für unpraktisch halten und weil wir die Ausführung dem Actions-Comite überlassen wollen, wie es in solchen Fällen zu verfahren gewillt ist. Den ersten Punkt aber lassen wir stehen. Das Prinzip ist die hebräische Sprache. Die deutsche Sprache ist ausdrücklich aus Zweckmäßigkeitsgründen als Verhandlungssprache festgestellt, neben welcher die anderen Sprachen ebenfalls Geltung haben. Wenn Sie den Antrag Rosenfeld annehmen, so werden Sie als Konsequenz dessen nötig haben, eine Menge von Stenographen auch für andere Sprachen hierher zu setzen, um die Verhandlungen auch in den anderen Sprachen wörtlich wiederzugeben und sie werden der zionistischen Organisation eine ganz ungeheure Belastung in finanzieller Beziehung auflasten, wenn Sie vier Sprachen haben wollen. Herr Dr. Steiner wird 5 und 6 Sprachen haben wollen. Wir können uns aut solche Sachen nicht einlassen und ich bitte daher, meinen Antrag anzunehmen. Vizepräsident Dr. Bodenheimer: Wer für den Antrag Margulies in Verbindung mit der Organisationskommission ist, wolle die Hand erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dieselbe erfolgt.) Der Antrag ist angenommen. Referent Dr. Margulies: § 4! Wir streichen hier die Ueberschrift: „Petitionsausschuß und andere Ausschüsse," weil wir den Petitionsausschuß für überflüssig halten. Wir haben keine Petitionen zu bewilligen und zu behandeln. § 4 soll somit lauten: „Der Kongreß wählt die Ausschüsse je nach Bedarf. Die Zahl der Mitglieder bestimmt der Kongreß von Fall zu Fall." Absatz 2 und Absatz 3 des § 4 blieben. Vizepräsident Dr. Bodenheimer: Ich höre, es ist der Wunsch einiger Delegierter — und der scheint mir berechtigt — daß wir, bevor wir in der Abstimmung fortschreiten, alle Abänderungen zu dieser Geschäftsordnung im Zusammenhange miteinander verfolgen und ich bitte die Herren und Damen Delegierten, sich Notizen zu machen, damit sie wissen, wenn die Debatte sich dann fortspinnen wird, wozu sie ihre Anträge stellen wollen. Berichterstatter Dr. Margulies (liest): „§ 5. „Konstituierung". „Der gewählte Ausschuß wählt sein Bureau und einen Berichterstatter." §§ 6, 7> 8 bleiben in der Fassung, wie Sie Ihnen vorliegt. Als § 9 ist die Bestimmung über den Permanenzausschuß eingefügt worden. Wir numerieren also von nun ab um eine Nummer weiter als es hier in der Vorlage ist. Im § 10 sind kleine Aenderungen vorgenommen worden. Er soll jetzt lauten (liest): „Der Kongreß wird durch den Präsidenten oder ein anderes Mitglied des E. A. C. eröffnet." Del. Dr. Pasmanik: „Vorsitzenden des E. A. C." Sie haben falsch gelesen. Vizepräsident Dr. Bodenheimer: Welcher §? Referent Dr. Margulies: § 10. Er lautet: „Der Kongreß wird durch den Vorsitzenden oder ein anderes Mitglied des E. A. C. eröffnet." Im 2. Absätze heißt es statt der ersten zwei Worte: „Der Präsident" — „Dieser". § 11 bleibt. Im § 12, zweiter Absatz, ist das Wort: „Präsidiums" zu streichen, weil wir nach dem Organisationsstatute nur ein E. A. C. haben. §§ 13, 14, 15, 16, 17 und 18 bleiben. § 19 soll eine kleine Aenderung erfahren: „Die Festsetzung der Rednerliste.... (Zwischenrufe)