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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1911-01-01 · 10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911 · p. Seite 296

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911
Date
1911-01-01
Page
Seite 296 (sequence 296)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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— 296 — Vizepräsident Dr. Bodenheimer: Meine Herren! Sie sind doch geschulte Parlamentarier. Ich habe heute morgen wiederholt gesagt, die Rednerliste führt Herr Prof. G o 11 h e i 1. (Zwischenrufe.) Referent Dr. Margulies: Sie wissen ja noch gar nicht, was für Aenderungen ich Ihnen vorschlagen will. Vizepräsident Dr. Bodenheimer: Wir sind jetzt nicht in der Debatte, sondern Herr Dr. Margulies liest Ihnen jene Aenderungen vor, welche die kleine Kommission, die getagt hat, in Einvernehmen mit der Organisationskommission Ihnen zur Annahme empfiehlt. (Ruf: Nein, nicht die Kommission!) Also Herr Referent Dr. Margulies. Referent Dr. Margulies: § 19 soll also lauten (liest): „Die Festsetzung der Rednerliste erfolgt in allen Debatten über Berichte und Vorlagen des A. C. in der Weise, daß zunächst je 1 Redner jeden Landsmannschaft und Fraktion nach der Reihenfolge der Stärke derselben zum Worte kommt, danach die einzelnen Delegierten." Die Aenderung, die ich hier vorgenommen habe, besteht darin, daß diese Art von Rednerliste sich blos auf Berichte und Vorlagen des A. C. bezieht. (Del. Dr. D a i c h e s meldet sich zum Worte.) Vizepräsident Dr. Bodenheimer: Herr Dr. Daiches hat immer noch nicht verstanden. Herr Dr. Margulies liest gegenwärtig nur die Abänderungen vor; die Debatte kommt später. Referent Dr. Margulies: § 20 erfährt in seinem 1. Absätze eine kleine Aenderung und soll lauten (liest): „Die Vorlagen des A. C. sowie alle Anträge der offiziellen Referate sind 14 Tage vor dem Kongresse zu veröffentlichen. Der Präsident bestimmt, zu welchem Punkt der Tagesordnung sie zur Beratung zu stellen sind." Im 2. Absätze wird lediglich der letzte Satz insoforn geändert, daß es nunmehr lauten soll (liest): „Einzeldelegierte bedürfen hierzu" — nämlich zur Antragstellung — „der Unterstützung durch 15 Mitglieder". Absatz 3 bleibt. Absatz 4 soll lauten (liest): „Der Antrag ist schriftlich zu formulieren und dem Bureau zu übergeben." Hierbei sind die Worte: „mit den erforderlichen Unterschriften versehen" gestrichen, weil wir der Ansicht sind, daß die Unterstützung auch dadurch erfolgen kann, daß über Befragen des Präsidenten sich 15 Delegierte in Kongresse durch Händeaufheben zur Unterstützung des Antrages bereit finden. Der letzte Absatz wird insofern geändert, daß eine Besprechung der Interpellation nicht erst dann stattzufinden hat, wenn der Kongreß dies mit Zweidrittelmajorität beschließt, sondern wenn er es mit einfacher Majorität beschließt. Deshalb sind die Worte: „mit Zweidrittelmajorität" zu streichen. § 21 bleibt. § 21 (alt) „Petitionen" ist zu streichen. Wir sind leider noch nicht in der Lage, über Petitionen sachgemäß zu entscheiden. Infolge des Ausfalls dieses § 21, bleibt es nun wieder bei der alten Numerierung der Paragraphen. § 22. Hier heißt es im vorletzten Absätze: „Das Wort zur Geschäftsordnung erteilt der Präsident nach freiem Ermessen". Diese Worte: „nach freiem Ermessen" werden gestrichen, weil wir glauben, daß man die Debatte häufig viel eher dadurch abkürzen kann, daß man die Redner sprechen läßt, als daß man sie am Reden verhindert und dadurch im Kongresse einen Sturm hervorruft. §§ 23, 24, 25 bleiben. Im § 26 bleibt der erste Absatz. Der zweite Absatz soll lauten (liest): „Die Abstimmung erfolgt durch Händeaufheben. — Auf Antrag

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