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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1911-01-01 · 10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911 · p. Seite 290

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911
Date
1911-01-01
Page
Seite 290 (sequence 290)
Language
German, English, Hebrew
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— 290 — Tadel hinzunehmen, von dem ich innerlich überzeugt bin, daß ich ihn nicht verdient habe. Vizepräsident Dr. Bodenheimer (unterbrechend): Sie haben das Wort zur Geschäftsordnung! Del. Dr. Marmorek: Ich verzichte! Del. Möller: Meine Herren! Ich habe dem Herrn Präsidenten einen Antrag überreicht, den ich Ihnen ganz kurz vortragen möchte. Ich habe beantragt, den Satz 2 des Abs. 1 des § 2 der Geschäftsordnung zu streichen. Der Satz lautet (liest): „Die Rechte einer Landsmannschaft und Fraktion sind von dem Zusammenschluß von mindestens 15 Kongreßdelegierten abhängig." Ich begründe meinen Antrag folgendermaßen: Der § 37 des Organisationsstatuts ist als § 9 in die Geschäftsordnung aufgenommen worden. Danach besteht der Permanenzausschuß aus Vertretern der Landsmannschaften und Fraktionen, welche das Recht haben, für je 15 Mitglieder einen Vertreter in den Ausschuß zu entsenden. Außerdem haben die kleineren Landsmannschaften und diejenigen Delegierten, welche keiner Landsmannschaft angehören, für je 15 Mitglieder gleichfalls das Recht, einen Vertreter in den Permanenzausschuß zu entsenden. Der Satz, den ich zu streichen beantragt habe, enthält aber die Bestimmung, daß eine Landsmannschaft nur dann zu Recht existiert, wenn sie mindestens 15 Mitglieder hat, und infolgedessen können kleinere Landsmannschaften überhaupt nicht zur Existenz kommen, wenn dieser Satz bestehen bleibt, und kleinere ,Landsmannschaften haben dann nicht die Mög« lichkeit, im Permanenzausschuß vertreten zu sein. (Zustimmung.) Der § 2 der Geschäftsordnung widerspricht also in seiner Fassung dem § 9 der Geschäftsordnung und ein solcher Widerspruch ist unmöglich. Im übrigen stimme ich vollkommen mit dem Antrage überein, den Herr Dr. Spitzer gestellt hat. Man muß doch folgendes bedenken: Die einzelnen Landsmannschaften müssen in dem Permanenzausschuß deshalb vertreten sein, weil die zionistische Arbeit in den einzelnen Ländern grundverschieden ist und von anderen Gesichtspunkten aus vorgenommen werden muß. Und selbst wenn in einem Lande nur ein Delegierter ist, muß Ler die Möglichkeit haben, die speziellen Eigentümlichkeiten der zionistischen Arbeit in dem Lande, in dem er lebt, aus allgemeinen politischen Gründen im Permanenzausschuß darlegen zu können, um seine Ansicht dann im Plenum zur Geltung bringen zu können. Der Permanenzausschuß, der heute aus etwa 50 Mitgliedern besteht, besorgt schon heute fast alle Geschäfte des Kongresses, so daß die übrigen Delegierten fast überflüssig sind; denn man will den Permanenzausschuß nicht desavouieren, und wenn man den Permanenzausschuß jetzt noch kleiner macht, werden die Verhandlungen im Kongreß zu einer Farce. (Zustimmung.) Vizepräsident Dr. Bodenheimer: Ich erteile Herrn Herbert B entwich das Wort zu einem Antrage auf Schluß der Debatte. Selbstverständlich werden die Anträge hier alle noch vorgebracht. Der Schluß der< Debatte schließt nicht aus, daß Anträge zur Kenntnis gebracht werden. Del. Herbert Bentwich: Ich beantrage Schluß der Debatte ohne Anhörung weiterer Redner. Wir haben alle Meinungen gehört. Wir brauchen keine anderen Argumente. Wir werden jetzt votieren können. (Beifall und Händeklatschen.) Referent Dr. Margulies: Hoher Kongreß! Ich habe Ihnen bereits vorhin ausgeführt, daß die Zahl für uns kein Prinzip ist; nachdem aber die Wirkung der Zahlenverhältnisse auf die Gemüter der anderen Delegierten nicht dieselbe ist, wie bei uns, wollen wir darauf Rücksicht nehmen und beantragen daher bei dem § 9, welcher den Permanenzausschuß betrifft, folgende Aenderung:

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