Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 291 (sequence 291)
- Language
- German, English, Hebrew
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—, 291 — „Die großen Landsmannschaften haben den Schlüssel von 10, bzw. von angefangenen 6; die kleinen Landsmannschaften aber, welche die Zahl von 10 nicht erreichen, bekommen einen Vertreter im Permanenzausschuß, wenn sie wenigstens 4 Delegierte haben. (Beifall. — Unruhe.) Del. Dr. Heymann: Ich protestiere gegen die Vergewaltigung der großen Landsmannschaften. (Unruhe.) Del. Dr. Pasmanik: Ich schlage Ihnen eine ganz neue Lösung der Frage vor, die aber auch die gerechteste ist. Es gibt da zwei Prinzipien zu wahren, das Prinzip der Majorität und das Prinzip der Minorität. In der Schweiz haben sie einen Nationalrat und einen Ständerat. Im Nationalrate wählt man auf je 50 000 Einwohner einen Delegierten. (Ruf! 20 000!) Um so besser! Und in den Ständerat kommen von jedem Kanton, ob grob oder klein, je zwei Delegierte. Dieses Prinzip schlage ich Ihnen vor in folgender Form, und vielleicht wird Herr Dr. Heymann damit einverstanden sein: Je 20 Mitglieder des Kongresses entsenden einen Delegierten in den Permanenzausschuß. Außerdem entsendet jede Landsmannschaft oder jede Fraktion je einen Delegierten. (Bravo!) Da haben Sie beide Prinzipien vereinigt. Man muß doch der Majorität die Möglichkeit geben, stärker repräsentiert zu sein. Wir wollen aber auch die Minoritäten nicht vergewaltigen und deshalb geben wir jeder Landsmannschaft einen Delegierten. Da werden Sie in dieser zusammengesetzten Korporation beide Richtungen vertreten sehen. Der Antrag ist genügend unterstützt. Referent Dr. Margulies: Ich möchte noch ergänzen: Der Bruchteil, bei welchem die großien Landsmannschaften einen weiteren Vertreter haben, beträgt danach auch nicht mehr 6, sondern 4. Vizepräsident Dr. Bodenheimer: Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag B e n t w i ch auf Schluß der Debatte. Wer für diesen Antrag ist, bitte ich, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ich glaube, es ist die Dreiviertel-Majorität. Nun können wir die Sache vielleicht vereinfachen. Es scheint mir, daß der Antrag Margulies am meisten Aussicht hat, hier die Billigung des Kongresses zu finden. Ich werde die Probe auf dieses Exempel machen und werde über diesen Antrag zuerst abstimmen lassen. Wenn dieser Antrag angenommen ist, sind dann selbstverständlich alle anderen Anträge, soweit sie den Permanenzausschuß betreffen, erledigt, Sollte der Antrag nicht angenommen werden, würde ich behufs Prüfung, welche Anträge vorliegen und welche die weitestgehenden sind, eine Pause bis i/25 Uhr eintreten lassen. Wir kommen also jetzt zur Abstimmung über den Antrag Margulies. Ich bitte den Antrag, betreffend den Permanenzausschuß, geschlossen vorzulesen. Wird die englische LJebersetzung verlangt? (Rufe: Nein!) Also dann nur deutsch. Ich bitte: Referent Dr. Margulies (liest): „§ 9. Permanenzausschuß. Zur Vorbereitung der vom Kongreß vorzunehmenden Wahlen mit Ausnahme des Kongreßpräsidiums wird vom Kongreß ein Permanenzausschuß gebildet. Der Permanenzausschuß hat sich vor Beginn der zweiten Sitzung zu konstituieren. Er besteht aus den Vertretern der Landsmannschaften bzw. Sonderverbandsdelegationen und Fraktionen, die das Recht haben, für Je zehn Mitglieder einen Vertreter in den Ausschuß zu entsenden. Diejenigen Landsmannschaften, welche die Zahl von zehn Delegierten nicht erreichen, haben das Recht auf Entsendung eines Vertreters in den Permanenzausschuß, wenn sie wenigstens vier Delegierte zählen. Die übrigen Landsmannschaften und diejenigen Delegierten, welche keiner 19*