Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 274 (sequence 274)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/3476254-3476274--3819-3479961- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 274 — zu tun, als die Rednerliste zu führen. Dazu sind die Herren Beisitzer da, und außerdem wird eine Verwirrung hervorgerufen, die dazu führt, daß wir uns nicht mehr verständigen können. Del. Dr. Spitzer: Ich beantrage, den Antrag Dr. Margulies abzulehnen und an dessen Stelle den Antrag anzunehmen, die Generaldebatte so durchzuführen, daß jeder Redner nur einmal zu sprechen und in seinen Anträgen alle jene Punkte der Geschäftsordnung zu berühren hat, zu denen er eine Abänderung wünscht. Vizepräsident Dr. Bodenheimer: Ich lasse zunächst über den Antrag Margulies abstimmen, der dahin geht, keine Generaldebatte zuzulassen, sondern nur eine Spezialdebatte über jeden einzelnen Paragraph zu führen. (Unruhe.) Wer für den Antrag Margulies ist, keine Generaldebatte zu führen, bitte ich, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dieselbe erfolgt.) Der Antrag ist angenommen. Wir treten also in die Spezialdebatte ein. Bevor ich aber dem nächsten Redner das Wort gebe, halte ich mich verpflichtet, eine Erklärung abzugeben. Ich kann mir das Recht als Präsident nicht nehmen lassen, meine Erläuterung für die Zwecke der Abstimmung zu geben. Ich glaube nicht, daß das eine unzulässige Einmischung in die Debatte ist. Jeder Präsident ist dazu verpflichtet und in der Lage. Jetzt erteile ich das Wort Herrn Wechsler zu § 1. Del. Wechsler: Hoher Kongreß! Ich hätte schon eine Einwendung gegen den Absatz 1 des § 1, daß ein Delegierter nur ein Mandat übernehmen und ausüben kann. Die autoritative Erläuterung des Herrn Referenten genügt. Ich beantrage aber, daß man die autoritative Erläuterung als Anhang zur Geschäftsordnung annimmt, damit kein Mißverständnis entsteht. Ich komme zum Absatz 2. Es ist unerhört und in keinem Parlamente der Welt angenommen, daß man die Wählerschaft, einen Wahlbezirk oder eine Wahlgruppe ihres Rechtes beraubt, indem man in unserer Geschäftsordnung sagt, daß in dem Momente, wo ein Delegierter sein Mandat ausgeübt hat und verhindert ist, es weiter auszuüben, der Ersatzdelegierte an seinen Platz nicht eintreten kann. Will man die Wählerschaft ihres Rechtes berauben? Ich möchte auf den Modus im österreichischen Abgeordnetenhause hinweisen, wo sogar von vornherein Ersatzdelegierte gewählt werden. Wir müssen auch den traurigen Fall annehmen, daß ein Delegierter, Gott behüte, stirbt oder verhindert wird. Daher stelle ich den positiven Antrag: Im Falle ein Delegierter verhindert wäre, das bereits angetretene Mandat auszuüben, tritt der Ersatzdelegierte eo ipso in seine Rechte. Vizepräsident Dr. Bodenheimer: Ich lasse abstimmen. Da kein Widerspruch dagegen erhoben wurde, daß die Fassung, die Herr Dr. Margulies vorschlägt, an die Stelle der offiziellen tritt, glaube ich mich berechtigt, zunächst über den Antrag Margulies abzustimmen. Wer für den Antrag ist, daß der § 1 in der von Herrn Dr. Margulies vorgeschlagenen Fassung angenommen wird, bitte ich, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause.) Angenommen. Nun kommen wir zu § 2. Ich höre, daß die Redner, die sich hier auf der Liste gemeljdet haben, in erster Linie die Absicht hatten, zu § 2 zu sprechen. Es ist daher recht und billig, daß wir diese Rednerliste, die sich hier gebildet hat, zuerst erledigen.