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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1911-01-01 · 10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911 · p. Seite 248

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911
Date
1911-01-01
Page
Seite 248 (sequence 248)
Language
German, English, Hebrew
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— 248 — Meine Damen und Herren! Sie sehen, ich unterscheide Verfassung und Statut. Die Verfassung wird endlich etwas Dauerndes sein, das nicht aui jedem Kongresse geändert wird, aber vielleicht auf jedem Kongresse Zusätze erfahren wird. Nehmen Sie meinen Antrag an, dann werden wir vielleicht zum ersten Male eine sachliche Organisationsdebatte haben. Vizepräsident Dr. Bodenheimer: Der Antrag istunzulässig und ich kann ihn nicht einmal zur Abstimmung bringen. § 38 unseres Organisationsstatuts bestimmt, daß die Abänderung des Organisationsstatuts nur durch den Kongreß beschlossen werden darf und daß für die Abänderung dieser Bestimmung erforderlich ist, daß zwei hintereinander folgende Kongresse diesen Beschluß bestätigen. Der Antrag des Herrn Gronemann hat zur Folge, daß wir erst auf dem übernächsten Kongresse ein definitives Organisatkmsstatut bekommen. So lange können wir nicht warten. Del. Gronemann: Herr Dr. Bodenheimer, das ist eine Vergewaltigung. Ich bitte um das Wort zur Geschäftsordnung. Del. Dr. M. Rosenfeld: Ich befinde mich im Gegensatze zu Herrn Gronemann. Ich möchte aber, daß die Geschäftsordnung gleich zusammen mit dem Organisationsstatut verhandelt wird, da es auch Bestimmungen über die landsmannschaftlichen Organisationen usw. enthält. Vizepräsident Dr. Bodenheimer: Herr Dr. Rosen feld beantragt, daß die Geschäftsordnung zusammen mit dem Organisationsstatut beraten wird. Die Redner haben sich durcheinander gemeldet. Ich bin nicht sicher, ob auf der Liste solche stehen, die zur Geschäftsordnung sprechen wollen und nicht zum Organisationsstatut. Es steht nichts im Wege, daß die Redner ihre Abänderungsvorschläge der Reihe nach, wie sie sich gemeldet haben, vorbringen. Selbstverständlich folgt die Abstimmung gesondert über das Organisationsstatut und über die Geschäftsordnung. Del. Gronemann: Ich muß zu dieser Abstimmung ums Wort bitten. Vizepräsident Dr. Bodenheimer: Wir können uns auf Auslegungsfragen auf dem Kongresse nicht einlassen. Del. Gronemann: Ich habe nur ein paar Worte zu sagen. Mein Antrag geht dahin, nachdem das Statut auf dem Kongreß geändert werden soll, dieses ungefähr in 12 Paragraphen zu ändern und dieses Statut — das ist mir natürlich nebensächlich — Verfassung zu nennen. Das übrige, was dem Organisationskomitee übertragen werden soll, ist dann nichts als eine Auslegung des Statutes. Also zulässig ist mein Antrag, darauf können Sie sich verlassen. Referent Dr. Margulies: Herr Rechtsanwalt Gronemann hat Unrecht; denn wenn er diese Verfassung einführt, so wäre in dieser Verfassung der § 38 nicht mehr drin und dieser § 38 kann nur durch zwei Kongresse geändert werden. Vizepräsident Dr. Bodenheimer: Wir wollen diesem juristischen Streite ein Ende machen und den Kongreß entscheiden lassen. Wer für den Antrag des Herrn Gronemann ist, wolle die Hand erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause.) Der Antrag ist abgelehnt. Der Kongreß hat sich, soviel ich ersehen habe, damit einverstanden erklärt, daß die Redner sowohl über das Organisationsstatut als zur Geschäftsordnung sprechen. (Zustimmung.) Del. Dr. Heymann: 3 Minuten Redezeit! (Lebh. Zwischenrufe.) Vizepräsident Dr. Bodenheimer: Ich bitte jetzt nicht zu sprechen. Ich handhabe die Geschäftsordnung. (Ein Zwischenrufer.) Ich habe Ihnen nicht das Wort gegeben. Herr Dr. Tschlenow wird alles hebräisch übersetzen, was ich gesagt habe. (Zwischenrufe.) Ich bitte um Rühe!

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