Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 247 (sequence 247)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3476254-3476274--3792-3479934- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 247 — Redezeit auf ein Minimum reduziert. Ich bin nun der Meinung, daß wir über alle Schwierigkeiten hinwegkommen werden. Ich habe mich seit langem mit der Organisationsfrage beschäftigt, habe auf dem VIII. Kongreß als Referent auf der Tribüne gestanden und weiß, daß es ein Unding ist, ein Statut mit 64 Paragraphen, zu dem noch 28 Geschäftsordnungsparagraphen kommen, in der .Weise, wie wir es sonst versucht haben, durchzuberaten. Sie kennen in Ihrer überwiegenden Majorität weder den einen noch den anderen Entwurf. Es ist gesagt worden, man stehe im allgemeinen dem Entwurf des Statutes mit Wohlwollen gegenüber. Wer wird nicht die Statuten loben, doch wird sie jeder lesen? Nein! (Sehr richtig!) Meine Damen und Herren! Herr Präsident Wolf f söhn hat in der Eröffnungsrede mit Recht gesagt, unsere Organisation stellt das Haus dar, indem wir wohnen wollen. Wenn man ein solches großes Gebäude ändern will, muß man seinen Grundriß und die Stützpfeiler kennen. Wenn jemand kommt lund an einer Stelle ein Fenster durchbricht, ohne zu wissen, wo die Stützpfeiler ruhen, kann er das ganze Gebäude zu Falle bringen, 'und deswegen ist es notwendig, daß wir die Grundsätze des Statutes kennen. Vizepräsident Dr. Bodenheimer (unterbrechend): Wir kennen doch Ihre Ansicht, stellen Sie einen Antrag, der Kongreß wird darüber beschließen. Del. Gronemann (fortfahrend): Ich darf doch die Begründung meinem Antrage vorausschicken, statt csie ihm folgen zu lassen. Es ist vielleicht Geschmackssache. Ich komme sofort zu meinem Antrage. Der Vorgang bei einer Statutenberatung bei uns pflegt so zu sein: Nach der Erledigung der ersten 13 Paragraphen entfernt sich ein Viertel der Delegierten, nach einigen weiteren Paragraphen fast der ganze Rest. Dann stürzen bei der Abstimmung über einen Spezialpunkt auf einmal 30 Delegierte in den Saal, die sich für die Spezialfrage interessieren, stimmen für die Abänderung in ihrem Sinne, und können dadurch vielleicht das ganze Statut in sich zertrümmern. Nehmen wir an, ein Statut könnte nur aus 'wenigen Paragraphen bestehen, dann würde der Paragraph, der sich mit dem Kongreß befaßt, und der nichts anderes sagt, als daß der Kongreß die oberste Leitung ist . . . Vizepräsident Dr. Bodenheimer (unterbrechend): Ich kann diesen Vorgang unmöglich zulassen, daß wir schon bei der Geschäftsordnungsdebatte mit langen Reden beginnen. Es haben sich noch mehrere Herren zur Geschäftsordnungsdebatte gemeldet. Wohin sollen wir kommen? Ich bitte um Ihren Antrag, ich lasse dann den Kongreß darüber abstimmen; richten Sie sich danach. Del. Gronemann (fortfahrend): Ich mache folgenden Vorschlag: Wir sollen die Referenten bitten, aus dem großen Entwürfe die Grundsätze dieses Entwurfes herauszuschälen. Das wird 10 oder 12 Sätze ergeben, lieber diese können wir ernsthaft und sachlich debattieren. Die Ausführung, die Uebertragung dieser Grundsätze in die Praxis sollen die Herren vom Actions-Comite übernehmen. Mein Antrag — es ist wirklich kein parteipolitischer Antrag, er ist außer von mir ,von Herrn Trietsch unterschrieben (Heiterkeit) — lautet: 1. Der Kongreß beauftragt den Referenten des Organisationsausschusses, die Grundsätze des Organisationsentwurfes zu einem Verfassungsentwurfe zu formulieren. 2. Der Kongreß entscheidet lediglich über diese neue Vorlage und überläßt es dem A. C, die Durchführung seiner Beschlüsse durch Erlaß eines spezialisierten Statutes zu sichern. 3. Der Organisationsentwurf sowie sämtliche zu diesem Entwürfe eingehenden Anträge werden dem A. C. als Material überwiesen.