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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1911-01-01 · 10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911 · p. Seite 246

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911
Date
1911-01-01
Page
Seite 246 (sequence 246)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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— 246 — Wir fahren nun in der Beratung des Organisationsstatutes fort und möchte ich, damit vollkommene Klarheit herrscht, in welcher Weise die Sache behandelt werden soll, Ihnen vorab eine Erklärung abgeben, wie das Präsidium die Sache behandeln will. Sie verstehen, daß, wenn wir das Organisationsstatut hier im einzelnen noch einmal so beraten sollen, wie das innerhalb der Kommission geschehen mußte und geschehen ist, wir noch acht Tage sitzen könnten, ehe wir zu einem greifbaren Resultate kommen könnten. Unsere Zeit ist aber gemessen, und deshalb müssen wir nach einer strengen Form vorgehen, um die Sache hier zu Ende zu bringen. Trotzdem soll jeder, der etwas hierzu zu sagen hat, zu Worte kommen. Deshalb behandeln wir die Sache in folgender Weise. Es sind bis jetzt 35 Redner gemeldet. Das wäre allein schon eine Generaldebatte, die uns einige Tage aufhalten würde. Die Herren und Damen, die sich zum Wort gemeldet haben, haben sich sicher nur gemeldet, um irgendwelche positive Abänderungsvorschläge vorzubringen. Ich werde also nur das Wort jedem einzelnen Redner zur Stellung eines Antrages auf Abänderung irgendeines Paragraphen geben, den er abgeändert wissen will, und zu einer ganz kurzen Begründung seines Antrages. Wir werden diese Fragen dann ganz kurz erledigen, wenn sich die Redner in dieser Form geäußert haben. Dann iwerden wir die ganzen Vorschläge der Organisationskommission, die Sie gewählt haben, übergeben. Die Kommission konnte wegen der Beratung des Permanenzausschusses bisher überhaupt noch nicht beraten und zusammentreten. Die Kommission wird diese Abänderungsvorschläge prüfen, und wenn sie erheblich und bedeutend sind, -wird sie das Organisationsstatut in dieser Richtung abändern und dem Kongreß Abänderungsvorschläge heute nachmittag oder morgen vormittag unterbreiten. Dann werden wir über jeden einzelnen Paragraphen nacheinander abstimmen, Auf diese Art kommen wir zum Schluß. Wenn Sie irgendwie jetzt in eine Geschäftsordnungsdebatte eintreten und etwas anderes beschließen wollten, dann werden wir die Sache verwirren und wir kommen dann nicht zu einem klaren Schlüsse und es besteht die große Gefahr, daß irgendeine Aenderung hier im Eifer des Gefechtes beschlossen wird, die das ganze Organisationsstatut in seinem Fundamente zerstört. Jeder von uns hat seine speziellen Wünsche bezüglich des Organisationsstatutes, auch ich selbst. Ich habe in der „Welt" meine abweichende Ansicht vertreten und ich halte es für meine Pflicht, es heute ex präsidio zu sagen, daß ich nach wie vor die vorgesehene Regelung der Frage der Sonderverbände nicht für richtig; halte. Ich würde es aber für einen Fehler des Kongresses halten, jm heutigen Augenblicke, wo wir noch wichtige andere Fragen zu erledigen haben, diese Frage zu einer Kampffrage hier aufzurollen. Ich bin daher aus diesem Grunde damit einverstanden, daß wir auch diese Frage zunächst zurückstellen; aber ich bitte Sie, diesem Beispiele, das ich selbst gebe, zu folgen, und auch Ihrerseits, wenn die Frage, die Sie aufwerfen, nicht von ganz prominenter Bedeutung für die Existenz dieser Bewegung ist, zurückzustellen. Nun gebe ich zunächst Herrn Gronemann das Wort zu einem Geschäftsordnungsantrage. Del. Gronemann: Geehrter Kongreß! Das, was ich Ihnen zur zur Geschäftsordnung vorzubringen habe, hat auch einen materiellen Inhalt. Ich muß gegen das Verfahren, das Herr Dr. Bodenheimer einschlägt, protestieren, da es imeines Erachtens eine gewaltige Präjudizierung des Kongresses darstellt. Diese Art der Behandlung würde bedeuten, daß Sie schon jetzt sich mit dem Statut im ganzen grundsätzlich einverstanden erklären und höchstens noch in einzelnen Punkten Abänderungen vornehmen können, und selbst diese Möglichkeit wird durch die beschränkte

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