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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1911-01-01 · 10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911 · p. Seite 241

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911
Date
1911-01-01
Page
Seite 241 (sequence 241)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476274--3786-3479928
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— 241 — haben nicht nur im Organisationsstatut das große Actions-Comite als die oberste Behörde des Zionismus erklärt, sondern wir haben uns auch bemüht, in der Organisation dieses großen Actions- Comites die Möglichkeiten zu schaffen, daß es seine Funktionen wirklich ausüben kann. Auf diesem Gedanken war ursprünglich das große Actions-Comite aufgebaut, nämlich auf dem Gedanken der Zusammensetzung durch repräsentative Persönlichkeiten des Zionismus, die die Möglichkeit haben, sich an den Arbeiten und an der Verantwortung zu beteiligen; aber dieser Gedanke wurde dann durch einen anderen Gedanken verwässert, durch den Gedanken, daß die Landesorganisationen ihre Vertrauensmänner in dieser Leitung haben sollen. Sie haben hier zwei miteinander nicht vereinbare Gedanken zusammengespannt und haben dadurch das große Actions-Comite arbeitsunfähig gemacht. Deshalb schlagen wir Ihnen eine Teilung vor: Ein großes Actions-Comite, welches ausschließlich nach den Gesichtspunkten der persönlichen Eignung, der repräsentativen Persönlichkeit und der zeitlichen und örtlichen Möglichkeit der Mitarbeit zusammengesetzt ist, und ein Central- Comite, welches Delegierte der Landesorganisationen nach der Stärke ihrer Verbände umfaßt und welches somit den landsmannschaftlichen Gedanken zum Ausdruck bringen soll. Hoher Kongreß! Wir haben gewisse Abänderungen an diesem Statut vorgenommen, die Sie finden werden, wenn Sie es mit dem Statut des VIII. Kongresses vergleichen. Bei diesen Abänderungen haben wir uns von folgendem Gesichtspunkte leiten lassen: Wir müssen die demokratische Verfassung in der Art niederlegen und feststellen, daß zwar jede überragende Persönlichkeit die Macht hat, sich durch seine Fähigkeiten und durch seine Arbeit in der Organisation denjenigen Platz zu verschaffen, der ihm kraft seiner Persönlichkeit gebührt; aber wir glaubten, daß wir diese Möglichkeit des Hervorwachsens einer Persönlichkeit nicht dadurch fördern sollen, daß wir ihr von vornherein schon eine andere Position geben, sondern wir waren der Ansicht, daß wir am besten dann erkennen können, ob die betreffende Persönlichkeit so überragend ist, wenn die Bedingungen, unter welchen sie arbeitet, die gleichen sind wie die Bedingungen, unter denen ihre Kollegen arbeiten. (Sehr richtig.) Nur derjenige, der sich unter gleichen Verhältnissen eine Führerrolle aneignen kann, soll diese Position auch wirklich bekommen. Wenn wir dagegen von vornherein eine solche Position für eine überragende Persönlichkeit schaffen, so würden wir den demokratischen Gedanken verwässern und verfälschen, indem wir das zäsaristisdhe Prinzip in die Verfassung niederlegen. (Erneuter Beifall und Händeklatschen.) Mißverstehen Sie mich nicht. Unsere Verfassung hat Platz für zäsaristische Persönlichkeiten, aber diese zäsaristischen Persönlichkeiten sollen nicht einen unabänderlichen Bestandteil dieser Verfassung bilden. 16

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