Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 234 (sequence 234)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 234 — zu erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dieselbe erfolgt.) Der Antrag ist abgelehnt. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Ich erteile nunmehr dem Referenten des Organisationsstatutes, Herrn Dr. M a r g u 1 i e s , das Wort zu seinem Referate. Referent Dr. Margulies: Hoher Kongreß! Mir ist die Aufgabe zugefallen, das Organisationsstatut, welches bereits in Ihren Händen sein wird, hiermit noch einmal dem hohen Kongreß vorzulegen und die allgemeinen Gesichtspunkte darzulegen, die uns bei Schaffung dieses Organisationsstatuts geleitet haben. Ich weiß, hoher Kongreß, daß dieses Thema gewöhnlich dasjenige ist, welches diesen Saal zu leeren pflegt. Ich kann es begreifen, daß die meisten Menschen kein besonderes Vergnügen daran finden, sich mit juristischen Dingen abzugeben, selbst diejenigen nicht, die durch ihre Berufspflichten vielleicht dazu gezwungen sind. Auch ich würde hier lieber über Ideen sprechen und kulturelle und geistige Momente berühren, die uns allen nähe liegen, statt Fragen der Form zu behandeln, wie es meine Aufgabe verlangt. Eines möchte ich dabei aber doch nicht außer acht lassen. Ein Organisationsstatut kann eine rein juristische Sache sein, aufgebaut auf a priori gefundenen] Axiomen logisch tadellos durchgeführt; ein Organisationsstatut kann aber auch die Form sein, in welcher wir die soziologischen Gruppenbildungen zusammenfassen, das Kleid, welches wir über dieselben werfen. Wenn wir diesen letzteren Gesichtspunkt ins Auge fassen — und er ist derjenige, welcher die Organisationskommission geleitet hat — dann werden wir weniger Wert darauf legen, daß ein Axiom logisch tadellos durchgeführt ist, als daß wir eine Form finden, welche sich möglichst schmiegsam den vorhandenen Faktoren anpaßt und die Entwicklungstendenzen, die wir in unserer Bewegung zu erkennen glauben, zwar nicht künstlich aufbauscht, aber ihnen doch möglichste Freiheit gibt. Und da findet sich allerdings auch ein Zusammenhang zwischen den ideellen Kräften, die unsere Bewegung stark machen und vorwärtsbringen und dieser rein juristisch-formalistischen Form. Hoher Kongreß! Die Kommission, die dieses Organisationsstatut ausgearbeitet hat, hat vor allen Dingen in der Geschichte ihrer Entstehung eine bestimmte Richtschnur gehabt. Sie wissen, daß unser unermüdliche Dr. Bodenheimer sich seit einer Reihe von Jahren bemüht hat, unserer Organisation ein Statut zu schaffen, welches den besten Anforderungen gerecht wird; und daß der IX. Kongreß nicht dazu gekommen ist, diese ihm vorgelegte Frage zu erörtern. Erst die Jahreskonferenz in Berlin vom Jahre 1910 hat dieses Organisations-Comite eingesetzt. Diese Tatsache, daß wir von dieser Jahreskonferenz gewählt worden sind, hat uns das Programm vorgeschrieben, nach dem wir uns zu richten haben. Man hat diese Konferenz nicht mit Unrecht die „Friedenskonferenz" genannt. Denn sie hat sich einhellig auf gewisse Gesichtspunkte