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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1911-01-01 · 10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911 · p. Seite 155

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911
Date
1911-01-01
Page
Seite 155 (sequence 155)
Language
German, English, Hebrew
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— 155 - den Wünschen und Anschauungen des Oberrabbiners Kuk geübt werden. Es hat ein Redner gesagt, der Leiter des Nationalfonds habe bezüglich des Schmittagesetzes durch 12 Monate die größten Schwierigkeiten bereitet. Ja, meine Damen und Herren, wenn das wahr wäre! Ich kenne die Einzelheiten des Schmittagesetzes nicht, aber ich weiß, daß es Bestimmungen sind, die dem gesetzestreuen Juden teuer und heilig sind. Wenn wir das getan hätten, dann hätten wir eine Pflichtwidrigkeit begangen, und es ist ein großes Unrecht, und ich muß sagen, es ist eine Frivolität, eine derartige Behauptung aufzustellen, wenn man nicht vorher geprüft hat, ob sie richtig ist, und wenn man auf ein bloßes Geschwätz hin eine solche Behauptung aufstellt. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Ich bin in der glücklichen Lage — denn wir haben Ordnung in unserer Verwaltung (Ruf: Beweisen Sie es!) —, ich bin in der glücklichen Lage, an der Hand unserer Korrespondenz und an der Hand der Telegramme, die wir weggeschickt haben (Ruf: Hamburger Depeschen!), zu beweisen, daß es eine Unwahrheit ist, ,und das muß Ihnen genügen. Ich werde Ihnen die Beweise vorlesen. Ich muß Ihre Aufmerksamkeit da auf 10 Minuten in Anspruch nehmen, denn die Frage ist zu wichtig. Ich denke, der Kongreß hat ein Interesse daran, zu erfahren, was der Nationalfonds in dieser Sache getan hat, nachdem eine so schwere Beschuldigung hier erhoben worden ist. (Zustimmung.) Am 25. Mai 1910 haben wir an Herrn Dr. F e u c h t w a n g e r in Beantwortung eines Briefes, der an unseren Präsidenten Herrn Wolffsohn gerichtet war, folgendes geschrieben (liest): „In der Zwischenzeit, zwischen dem Briefe des Herrn Rabbiners Kuk und diesem Briefe von uns, ist von Herrn Rabbiner Kuk ein Schreiben mit dem Ersuchen an uns gerichtet worden, ein dem Briefe beigefügtes Schriftstück zu unterschreiben und nach Jaffa zu schicken, ein Schreiben, das die Frage des Schmittajahres betrifft und wodurch diese Schmittafrage gelöst werden soll, wie das üblich, ist durch einen formellen Verkauf. Wir haben nicht die geringsten Schwierigkeiten gemacht, das Schreiben wurde sofort unterzeichnet und an Herrn Rabbiner Kuk zurückgesandt." Als wir diesen Brief am 19. 6. erhielten, hatten wir dieses andere Schreiben schon längst abgeschickt und waren in dem Glauben, dieses Schreiben könnte zufällig in Verlust geraten sein; und weil wir befürchteten, die Sache könnte durch eine Verzögerung irgendwelche Mißdeutung hervorrufen und wir gerade der Misrachipartei gegenüber aufs äußerste vorsichtig sind, weil wir wissen, daß die Herren mit Strenge auf der Erfüllung ihrer Forderungen bestehen — und sie haben von ihrem Standpunkte auch recht, wo es sich um wirklich gerechte Forderungen handelt —, haben wir sofort eine Depesche an Dr. R u p p i n in Jaffa mit folgendem Wortlaute gesendet: „Beachtet Kuks Ratschläge bezüglich Schmitta. Bodenheimer." Wir können nach Jaffa keine lange Depesche schicken, aber diese Depesche ist klar und deutlich genug, um zu zeigen, daß von irgendeinem bösen Willen, diese Angelegenheit zu verschleppen oder zu verzögern, keine Rede sein kann. Man kann demnach nicht sagen, wir hätten durch 12 Monate diese Sache hinausgezogen und uns die Regelung der Schmittaangelegenheit abzwingen lassen. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Meine Damen und Herren! Einen Kampf wie den, den der Misrachi führt, der auf dem Boden der Religion und des gesetzestreuen Judentums steht, darf man nicht mit willkürlichen und frivolen Behauptungen ausfechten. (Erneuter lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Ich glaube, daß das auch ein Grundsatz des jüdischen Rechtes und des jüdischen Gesetzes ist. (Stürmischer Beifall und Händeklatschen.) Nun, wenn Sie glauben, daß Sie Leute finden, die besser in der Lage sind, wie die gegenwärtige Nationalfondsverwaltung, dafür zu sorgen, daß das jüdische Gesetz in unseren Kolonien und auf den Ansiedlungen

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