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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1911-01-01 · 10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911 · p. Seite 154

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911
Date
1911-01-01
Page
Seite 154 (sequence 154)
Language
German, English, Hebrew
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— 154 - die weiteste Verbreitung dieses Briefes gewünscht!). Dann hat Herr Kuk unrecht getan! Wenn man an eine Verwaltung einen Brief schreibt, so wartet man doch erst die Antwort ab, ehe man diesen Brief in «die Oeffentlichkeit bringt. (Lebhafter Beifall.) Dann würde ich dem Herrn Rabbiner Kuk die Antwort gegeben haben: Was geht uns diese Sache an, was haben wir mit „Ein Ganirn" zu tun, welche Macht haben wir, die Arbeiter zu verhindern, nach „Ein Gankn" zu reiten und dort am Sabbath eine Versammlung zu halten? (Zwischenrufe.) Nun will ich auf die Frage selbst eingehen. Ich bin nicht vertraut genug mit dem Gesetzeskomplex der für die streng religiösen Juden maßgebend ist, ich habe aber den besten Willen Und jeder, der mich kennt, weiß, daß, obwohl ich auf einer freien Anschauung stehe, ich den allerheißesten Wunsch habe, den Juden, welche ihre Religion erhalten wollen, mit allen Kräften zu helfen, und in allererster Linie den Juden in Palästina, unseren Freunden auf den Kolonien. Aber ich frage Sie, welche Macht hat denn der Nationalfonds, hier einzugreifen? Was sollen wir tun? Herr Struck verwahrt sich gegen einen Ausdruck, den ich gebraucht habe und der anscheinend mißverstanden worden ist. Herr Struck meint, ich hätte gesagt, die Misrachi wollen eine religiöse Polizei ausüben und wir seien dagegen. Das habe ich nicht gesagt. Ich habe ungefähr das Gegenteil gesagt. Ich habe gesagt, wir, der jüdische Nationalfonds, wir sind nicht berechtigt und wir sind nicht in der Lage, eine religiöse Polizei auszuüben. (So ist es!) Wie sollen wir das machen? Herr Struck hat hat einen Antrag gestellt — er hat ihn allerdings nachher wieder zurückgezogen —, welcher lautet: „In Bestätigung früherer Kongreßbeschlüsse und Erklärungen beschließt der Kongreß: Die Leitung des Nationalfonds hat dafür zu sorgen, daß auf allen seinen Sitzungen das jüdische Gesetz respektiert wird." (Del. Struck: Ich habe den Antrag nicht zurückgezogen, sondern nur rektifiziert!) Nun frage ich Herrn Struck, der nicht nur ein Gegner von mir als Misrachi, sondern auch ein guter Freund von mir ist, er möge mir einen Rat geben, wie die Nationalfondsverwaltung ohne Ausübung einer Polizei dafür sorgen soll, daß auf allen ihren Besitzungen das jüdische Recht respektiert werde. (Zwischenrufe.) Wenn ein Arbeiter sich aut ein Pferd setzt, wie soll ich feststellen, wer es gewesen ist, was soll ich tun, um ihn vom Pferde zu bringen? (Heiterkeit. — Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Wenn die Herren in einer Versammlung Feder und Papier gebrauchen, soll ich dort einen Schutzmann aufstellen, der ihnen Feder und Papier wegnimmt? Wie soll ich das machen, solange wir nicht die Machtmittel haben? (Ruf: Wir haben doch die Machmittel!) Nein, wir haben sie nicht! Dann sagen Sie mir, welche Machtmittel es sein sollen? Solange wir nicht die Machtmittel haben, ist das ein Beschluß, der auf dem Papiere steht und dem Nationalfonds eine Verpflichtung auferlegt, die er nicht erfüllen kann. (Zwischenrufe und Unruhe.) Vizepräsident Dr. Tschlenow: Ich bitte den Redner nicht zu unterbrechen. Dr. Bodenheimer (fortfahrend): Ich glaube, daß ich damit die Frage „Ein Ganim" verlassen kann. Ich komme jetzt zur Schmittafrage. In dieser Beziehung sind gegen die Nationalfondsverwaltung die allerschwersten Vorwürfe erhoben worden. Zwei oder drei Redner haben die Behauptung aufgestellt und natürlich unter dem Beifall des Kongresses, was ich vom Kongresse höchst begreiflich finde, ihre Entrüstung darüber ausgesprochen, daß die Nationalfondsverwaltung erst mühsam sich habe die Erlaubnis abringen1 lassen müssen, daß in Palästina auf den Nationalfondsländereien die Schmittagesetze nach

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