Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 125 (sequence 125)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 125 In der Hoffnung, daß diese meine wenigen Worte ihren Zweck erreichen werden, zeichne ich mit Hochachtung Abraham Jizchak Hakohen Kuk. (Zuruf: Palästinensische Uebertreibungen! —- Beifall.) Wenn es nötig sein wird, werden wir beweisen, daß es eine Untertreibung ist, was Herr Oberrabbiner Kuk schreibt. Diese Worte, liebe Gesinnungsgenossen, müssen allen zionistischen Brüdern zu Herzen gehen. Eine solche Kritik ist keine misrachistische Angelegenheit, es ist eine allgemeine zionistische Sache (Beifall und Widerspruch) von eminentester Bedeutung — nostra res agitur. Wir alle müssen gleichermaßen den innigen Wunsch haßen, unsere Unternehmungen nach jeder Richtung hin '.makellos und unangreifbar zu gestalten. (Beifall.) Ich unterbreite daher dem Kongreß folgenden Antrag: „In Bestätigung früherer Kongreßbeschlüsse und Erklärungen beschließt der Kongreß: Die Leitung des N.-F. hat dafür zu sorgen, daß auf allen seinen Besitzungen das jüdische Gesetz respektiert wird. (Lebh. Beifall und Händeklatschen.) Wir legen Wert darauf, daß der Wortlaut ist „das jüdische Gesetz", ■denn das ist unser Gesetz. Ich bitte Sie, diesen Antrag einstimmig anzunehmen. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Präsident Wolffsohn: Sagen Sie nicht „jüdisches Gesetz", sagen Sie „jüdisches Gebot", sonst gibt es Mißverständnisse. Del. Struck: Herr Präsident Wolffsohn macht mich darauf aufmerksam, daß die Fassung „jüdisches Gesetz" zu Mißdeutungen Anlaß geben könnte. Ich habe mich gegen den Ausdruck „Religionsgesetz" gesträubt, weil ich dieses für das Gesetz des jüdischen Volkes halte, das nicht nur für die religiösen Jtiden bindend ist. Da Mißdeutungen entstehen könnten, bin ich damit einverstanden, daß der Ausdruck in „Religionsgesetz" oder in „die jüdischen Gebote" abgeändert werde. Vizepräsident Dr. Tschlenow: Geehrter Kongreß! Ich muß darauf aufmerksam machen, daß von diesem Brief, der von Herrn Struck vorgebracht und auch in zahlreichen Exemplaren hier verbreitet ist, das Direktorium des J. N. F. erst jetzt Kenntnis bekommen hat. Das Direktorium hat den Brief nicht erhalten, während die Korrespondenz, die auch nach Köln adressiert wird, täglich hierher befördert wird. Wegen der Wichtigkeit der Vorwürfe, die hier erhoben werden, betrachten wir es als notwendig im Interesse der Aufklärung, daß der Vertreter des Palästina- Amtes, der auch der Vertreter des J. N. F. für Palästina ist, sogleich das Wort erhält. (Zustimmung.) Ich erteile das Wort Herrn Dr. Thon. Del. Dr. Jacob Thon: Ich muß konstatieren, daß auf den Wirtschaften des J. N. F. der Sabbat und die jüdischen Feiertage in vollem Umfange eingehalten werden (Hört! hört!), daß keine Verletzung der Sabbatruhe vorgekommen ist: (Zuruf: Ain Ganim!) Ich bitte Sie, zu berücksichtigen, daß unter der Jugend, die zum großen Teil unsere Arbeiterschaft und auch die Beamten bildet, die Orthodoxen nicht gerade stark vertreten sind. Aber wir halten es nicht für unsere Pflicht, im .Gegenteil, wir würden es für eine Pflichtverletzung halten, wenn wir in die privaten persönlichen Verhältnisse der Leute, die mit uns arbeiten, seien es Arbeiter oder Verwalter oder Bureaubeamte, eindringen würden. (Lebhafter Beifall. — Zuruf: Das verlangt kein Mensch!) Wir sehen alle strikte darauf, daß das Inventar, das Eigentum des J. N. F. ist, volle