Mannheim
Compact Memory

Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1911-01-01 · 10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911 · p. Seite 117

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911
Date
1911-01-01
Page
Seite 117 (sequence 117)
Language
German, English, Hebrew
Belongs to
journal volume
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3476254-3476274--3662-3479804
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 117 — so wäre zu befürchten, daß die außerordentlich fruchtbringende Arbeit dieser Bureaus für die Folge eingeschränkt werden müßte, wenn wir mit unseren Ausgaben, die doch der Propaganda dienen, sparsamer sein wollten. Dasselbe gilt für die Publikationen, für welche wir in unserem Budget belastet sind. Ein jeder, der mit den Dingen vertraut ist, wird wissen, welche kolossale propagandistische Bedeutung die Publikationen des Nationalfonds in der Presse der ganzen Welt haben. Durch diese wird die Aufmerksamkeit weitester jüdischer Kreise fortdauernd auf unseren Fonds und seine Tätigkeit gelenkt und nichts kann der Ausdehnung und der Popularisierung unseres Fonds mehr dienen, als diese Veröffentlichungen, für welche wir im Verhältnis zu ihrer Bedeutung nur ganz unerhebliche Opfer bringen. Wenn Herr K. davon spricht, daß der Nationalfonds keinen Boden verpachten solle, ohne dafür entschädigt zu werden, so entspricht das durchaus einem ständigen Grundsatze unserer Verwaltung. Auch für unsere Verpachtung an die P. L. D. C. haben wir eine Entschädigung erhalten, zwar nicht in barem Geld, aber in Aktien dieses Unternehmens. Wir wollen die Hoffnung noch nicht aufgeben, daß wir von diesen Aktien eine entsprechende Dividende ziehen. Es mag aber darauf hingewiesen werden, daß durch die Tätigkeit der P. L. D. C. unser Land nicht schlechter geworden ist, so daß, wenn unsere Erwartungen in dieser Richtung getäuscht werden sollten, und wir das Land wieder in unseren Besitz bekommen, wir auch dann durch die Verpachtung an die P. L. D. C. keinen wesentlichen Schaden erleiden werden. Der Vorschlag des Herrn K., der Nationalfonds möge Boden zum Weiterverkauf erwerben, läßt aber auf eine völlige Unkenntnis dieses Herrn über das Wesen und den Zweck des Nationalfonds schließen. Es ist wirklich merkwürdig, daß ein Mann, der die Einrichtungen des Nationalfonds einer Kritik unterzieht, noch nicht einmal diese grundlegende Bestimmung des Nationalfonds kennt, daß derselbe nicht berechtigt ist, auch nur eine Quadratelle des Bodens, den er erworben hat, wieder zu verkaufen. Auf weniger unterrichtete Kreise muß diese Kritik aber den Eindruck machen, als ob das Direktorium des J. N. F. nützliche Verwendungsmöglichkeiten seiner Gelder vernachlässigt habe. Darum ist eine solche Art derselben höchst gefährlich. Nun sind wir nicht so eingebildet, um nicht zu wissen, daß unsere Verwaltung immer noch an manchen Mängeln krankt. Dafür üben wir aber die notwendige Selbstkritik, die viel wichtiger ist, als der Tadel eines Außenstehenden, weil wir einen viel besseren Einblick in unsere Verwaltung und die Schwächen derselben haben, als andere. Wir sind fortwährend bestrebt, unsere Erfahrungen auszunutzen. So habe ich z. B. auf dem letzten Kongresse offen auf gewisse Schwächen in unserem Vertrage mit der Häuserbaugesellschaft „Achuzat Bajit" hingewiesen. Diese Mängel haben wir versucht bei unserem Vertrage mit der „Nachlath Benjamin", der Schwestergesellschaft von „Achuzat Bajit" wieder gut zu machen, indem wir dieser Genossenschaft eine ewige Rente für die Benutzung des Grund und Bodens, wofür wir das Darlehen geben, auferlegt haben. Wir beabsichtigen in Kürze noch einen weiteren Versuch mit dem Erbbaurecht zu machen, um auch für die städtische Siedelung und etwaige Einrichtung von Gartenstädten eine gesunde Grundlage zu schaffen und die Eigentümer der Häuser in ein dauerndes Verhältnis zum Jüdischen Nationalfonds als Besitzer des Grund und Bodens zu bringen. Als einen großen Mangel unserer Verwaltung empfinden wir die Unübersichtlichkeit derselben. Wir erwägen daher den Gedanken, einen Inspektor in Palästina anzustellen, der nach kaufmännischen Grundsätzen alle ■ unsere Besitzungen in Palästina beaufsichtigt und deren Verwaltung einrichtet. Ob wir für diesen Zweck dem Palästinaamt einen ständigen Beamten beigeben oder ob wir denselben zeitweise hinüberschicken, das bleibt noch zu erwägen. Ich halte es aber auch für eine Pflicht der

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.