Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 10 (1911) Basel, 9. bis 15. August 1911
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 113 (sequence 113)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 113 - und in diesem Sinne gemeinnütziges Unternehmen. Er dient zwar dem ganzen Volke, aber nur in Gemäßheit seines Zweckes und nach den Grundsätzen einer geordneten Vermögensverwaltung. Hiernach ist er im Grunde nicht anderes als eine Landerwerbs-Gesellschaft. Um diesem Ziele nicht entfremdet zu werden, müssen die Gelder des Fonds auch bei einstweiliger, anderweitiger Verwendung fruchtbringend, d. h. zinsbar angelegt und Sorge getragen werden, die einstweilig zu anderen Zwecken angelegten Gelder in absehbarer Zeit wieder aus diesen Unternehmungen herausziehen zu können. Aus diesem Gesichtspunkt sind Anlagen spekulativer Natur, die mit irgendeinem Risiko verknüpft sind, wenn es sich nicht um Vermehrung unseres Grundbesitzes in Palästina und seinen Grenzgebieten handelt, unter allen Umständen zu vermeiden. Selbstverständlich vertreten wir den Grundsatz, Geldanlagen in Unternehmungen, die der Kolonisation in Palästina förderlich sind, allen anderen vorzuziehen. Wir haben deshalb davon Abstand genommen, die neuerdings zufließenden Gelder in europäischen Staats- und Rentenpapieren anzulegen, und Sie werden sich aus der Skala, die in der Ausstellung unserer Sammelmittel zu sehen ist, davon überzeugen, daß unsere sämtlichen, neu zugeflossenen Spenden unmittelbare Verwendung in Palästina gefunden haben. Leider scheint die Meinung, daß der Nationalfonds eine Gesellschaft sei, deren Kasse für alle zionistischen Zwecke zur Verfügung stehe, auch in sehr einflußreichen Kreisen Fuß gefaßt zu haben. Man hat sogar vorgeschlagen, daß der J. N. F. die Kosten des Kongresses übernehmen oder überhaupt das Defizit der Organisation zu decken berufen sei. Man übersieht dabei, daß die Verwendung der Gelder unseres Fonds nur im Rahmen seines Zweckes möglich ist. Es gibt gewiß auch sonst noch eine Menge Institutionen, welche eine Unterstützung von zionistischer Seite wohl verdienen würden, es ist aber ein Unrecht, an die Hilfe des Nationalfonds zu denken, anstatt für solche Unternehmungen Sammlungen einzuleiten, um dieselben finanziell zu unterstützen. So ist z. B. der Bezalel ein überaus segensreiches Unternehmen. Jedermann wird es billigen, wenn der Nationalfonds diesem Unternehmen zwei schöne Häuser zur Verfügung gestellt hat, in welchen er sich nach seinen Bedürfnissen einrichten und entwickeln kann. Man wird uns auch nicht ernstlich tadeln, daß wir die Miete für die ersten Jahre teilweise, erlassen haben. Es wird andererseits verständlich sein, daß wir für die Folge auf eine regelmäßige Zahlung der Miete auch von dieser Institution rechnen müssen. Wir müssen es ablehnen, aus diesen einstweiligen Hilfeleistungen eine Regel herzuleiten und es als eine moralische Verpflichtung des Nationalfonds zu betrachten, auf eine Verzinsung seiner in solchen Grundstücken angelegten Kapitalien dauernd zu verzichten. Selbstverständlich wird der Nationalfonds, wo es sich um ein Unternehmen handelt, das Hunderten unserer Stammesgenossen neue Erwerbsmöglichkeiten erschließt, sich mit einer niedrigen Verzinsung begnügen und dem Bezalel gegenüber nicht etwa als ein harter Hausherr, der auf seinen Zins pocht, auftreten. Im Laufe der Zeit sind dem Nationalfonds Unternehmungen angegliedert worden, die man als Tochtervereine oder Gesellschaften desselben bezeichnen kann. Ich nenne nur die Oelbaumspende, den Genossenscfraftsfonds und die David- und Fanny-Wolffsohn-Stiftung zur Errichtung von Arbeiterwohnungen in Palästina. " Auch andere Gesellschaften sind durch Kreditgewährung zu dem Nationalfonds in ein näheres Verhältnis getreten, so daß derselbe ein erhebliches Interesse an deren Verwaltung hat. Was die Oelbaumspende betrifft, so muß aber der Irrtum aufgeklärt werden, der auch durch die gestrige Erklärung des Hrn. Professor War- Lmrg unterstützt wird, als ob der Nationalfonds die Verwaltung der Pflanzungen in Palästina führe. Diese stehen nach wie vor unter der direkten Leitung des Palästina-Ressorts in Berlin. Der J. N. F. hat vorläufig lediglich 8