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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1910-01-01 · 9 (1910) Hamburg, 26. bis 30. Dezember 1909 · p. Seite 493

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
9 (1910) Hamburg, 26. bis 30. Dezember 1909
Date
1910-01-01
Page
Seite 493 (sequence 492)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476272--3522-3479663
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— 493 — Termine für die Wahlen setzt das Engere A. C. nach Anhörung der Landesorganisationen (Föderationen) fest. Die Landesorganisation (Föderation) hat dem Gewählten eine Legitimation über die erfolgte Wahl auszustellen. § 16. Jeder Delegierte verfügt im Kongresse nur über eine Stimme. § 17. Die Delegiertenmandate sind nicht übertragbar. § 18. Jede Landesorganisation (Föderation) führt eine Liste ihrer Schekelzahler und hat diese dem A. C. auf Verlangen mitzuteilen. § 19. Die Tagesordnung jedes Kongresses soll spätestens drei Wochen vor Eröffnung des Kongresses den Delegierten vom Engeren A. G. zugestellt werden. § 20. Alljährlich hat in sämtlichen Landesorganisationen (Föderationen) ein Vereinsdelegiertentag stattzufinden, der von der Landesorganisation (Föderation) einzuberufen ist. §21. In dem Jahre, in welchem der Kongreß ausfällt, findet die Jahreskonferenz statt. An dieser beteiligen sich: 1. der Präsident des letzten Kongresses- 2. die Mitglieder des Großen A. C.; 3. die Vorsitzenden der ständigen Kommissionen und die Mitglieder des vom Palästinaressorts des A. C. eingesetzten Palästinaamtes; 4. die Mitglieder des Direktoriums der Jüdischen Kolonialbank und -der Anglo Palestine Company sowie des Jüdischen Nationalfonds; 5. die Präsidenten der Landesorganisationen und Föderationen bzw. deren Stellvertreter; 6. die Mitglieder des Kongreßgerichts; 7. der Kongreßanwalt: 8. die Revisoren. Die Aufgaben der Jahreskonferenz sind dieselben, wie die des Kongresses, mit Ausnahme der Punkte b und d des § 10, welche ausschließlich dem Kongresse vorbehalten bleiben. Über alle Sitzungen der Jahreskonferenz wird ein stenographisches Protokoll geführt. Es wird von diesem dasjenige veröffentlicht, was die Jahreskonferenz für geeignet findet Das Schekel- und Rechenschaftsberichtsjahr endet, wie bisher,, am 30. Juni. Das Engere A. C, die Vorsteher der verschiedenen Landesorganisationen (Föderationen) erstatten die Rechenschaftsberichte der Jahreskonferenz ebenso wie dem Kongreß. § 22. Zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kongreßwahlen wird ein ständiger Legitimationsausschuß von fünf Mitgliedern gebildet, der sich eine Woche vor Beginn des Kongresses zu versammeln hat. Für den Fall der Verhinderung werden fünf Ersatzmänner gewählt.

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