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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1910-01-01 · 9 (1910) Hamburg, 26. bis 30. Dezember 1909 · p. Seite 165

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
9 (1910) Hamburg, 26. bis 30. Dezember 1909
Date
1910-01-01
Page
Seite 165 (sequence 165)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476272--3195-3479336
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— 165 — Was die Erwerbung von Land betrifft, so können wir Grund und Boden unter den obwaltenden Umständen nur insoweit und dann erwerben, wenn wir für diese Ländereien eine bestimmte ■Verwendung in Aussicht haben, wie z. B. für die Zwecke der Bepflanzung durch die Ölbaumspende, oder für Genossenschaften, welche etwa Ländereien zu pachten beabsichtigen. Bei der Erwerbung von Land legen wir Gewicht darauf, unsern Besitz in Palästina möglichst zu arrondieren und Ländereien in der Nähe bestehender Kolonien zu erwerben. (Beifall, Zustimmung und Händeklatschen.) Ich halte es auch für eine hervorragende Aufgabe des Nationalfonds, größere unbebaute Länderstriche in Palästina zu erwerben, welche für die Zwecke der Aufforstung mit Bau- und Nutzhölzern Verwendung finden können. (Lebhafte Zustimmung.) Für die künftige Bodenpolitik des Jüdischen Nationalfonds halte ich es für überaus wichtig, einen Versuch, Siedlungsgenossenschaften zur Bewirtschaftung unserer Ländereien zu gründen, auf das wirksamste zu unterstützen. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Ein solcher Plan müßte allerdings damit rechnen, daß diese Unterstützung seitens des Nationalfonds im wesentlichen nur durch Gewährung des nötigen Grund und Bodens erfolgen kann, und weitere Kreditierung nur nach Maßgabe der Verbesserung desselben und Schaffung einer anderweitigen Kreditbasis möglich ist. In diesen Grenzen jedoch wäre ich geneigt, diese Sache aufs ernstlichste zu fördern. (Bravo, Bravo!) Nur wenn es gelingt, auf dieser Grundlage einen selbständigen Bauernstand in einem Erbpachtverhältnis zum N. F. zu schaffen und so einen Stamm tüchtiger jüdischer Bauern heranzubilden, ist zugleich das Problem des Landerwerbs durch den N. F. und die Heranziehung einer großen jüdischen landwirtschaftlichen Bevölkerung in Palästina zu lösen. Schließlich kommt auch noch die zeitweilige Verwendung unserer flüssigen Mittel für Agrarkredit im allgemeinen in Frage, wie er durch das Agrarkreditinstitut geplant ist. Wir können meines Erachtens ein solches Unternehmen dadurch unterstützen, daß wir Darlehn für bestimmte Rückzahlungsfristen gewähren oder auch kündbare oder rückzahlbare Obligationen eines solchen Instituts erwerben. In einer solchen finanziellen Maßnahme läge eine starke Rückendeckung für dieses Agrarinstitut, die dessen Gründung erleichtern und seine Geschäftsführung in höherm Maße gewinnbringend gestalten kann. Eine nützliche Art der für zeitweilige Verwendung freien Gelder des N. F. erblicke ich in der Aufgabe der Errichtung von gesunden Stadtvierteln in den größern Städten, sowie der Errichtung von Arbeiterhäusern in Stadt und Land. Bei der Förderung der letztgenannten Bestrebungen halte ich es jedoch für eine Pflicht des Nationalfonds, entgegen dem frühern Vorgang, Kredit zur Errichtung von Häusern nur dann zu gewähren, wenn der Grund

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