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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1910-01-01 · 9 (1910) Hamburg, 26. bis 30. Dezember 1909 · p. Seite 51

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
9 (1910) Hamburg, 26. bis 30. Dezember 1909
Date
1910-01-01
Page
Seite 51 (sequence 51)
Language
German, English, Hebrew
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— 51 — Angesichts der besonderen Schwierigkeiten, unter denen gerade die russischen Wahlen bewerkstelligt werden mußten, ist lobend hervorzuheben, mit welcher Sorgfalt man gerade in Rußland bemüht war. den Formalitäten des Organisationsstatuts zu genügen. Bezüglich der Wahlen der amerikanischen Federation lag ein Protest aus Boston vor, dieser Protest war aber nur mangelhaft begründet und zudem ohne jedes Beweismaterial. Wir konnten daher keine Veranlassung nehmen, diesem Protest stattzugeben, beantragen, vielmehr, a u e h s a m 11 i ch e W a Ii 1 e n der amerikanischen Föderation für gültig zu erklären. Ein Protest aus der Bukowina, der die Wahl aus Suezawa beanstandet, traf in letzter Stunde und ohne Beweismaterial ein. Trotzdem hat der Legitimationsansschuß diesen Protest geprüft, ihm aber ebenfalls nicht stattgeben können, weil die Beanstandungen, selbst wenn sie richtig wären, keinen Einfluß auf das Wahlergebnis gehabt hätten. Der LegitimationsaussehuLi empfiehlt also, auch sämtliche Wahlen der Bukowina zu genehmigen. Soweit die Proteste. Der § 22 des Organisationsstatuts verpflichtet den Legitimationsaussehuß, jede Wahl für ungültig zu erklären, für die nicht beim E. A. C. die erforderliche Zahl der Schekelgelder eingegangen sind. Podolien hat sechs Delegierte gewählt, obgleich die Summe der dem A. C. abgelieferten Sehekelgelder nur die Wahl für vier Delegierte rechtfertigte. Auf einen Delegierten wollte die Exekutive dieser Landesorganisation eventuell verzichten, nämlich auf die Wahl des Herrn Schönfeld, außerdem mußte aber auch die Wahl des Herrn Doktor Bernhard Nußbaum aus Tarnopol beanstandet werden, der von den übrigen fünf Delegierten die wenigsten Stimmen auf sich vereinigte und überdies in einem Wahlkreis gewählt wurde, der keine volle Zweihundertschaft bildete. Der Legitimationsausschuß beantragt daher, diese zwei Mandate aus Podolien zu kassieren. Der Legitimationsausschuß hat ferner die Pflicht festzustellen, ob die Wahlen den Anforderungen des § 13 des Organisationsstatuts entsprechen, der unter andern verlangt, daß Wahlprotokolle auszufertigen seien, aus denen die Zahl der Wähler, die auf die Kandidaten entfallenden Stimmen und die Art der Wahl ersichtlich sei. Nach dieser Richtung geben verschiedene Protokolle zu Beanstandungen Anlaß: 1. In England enthalten die Protokolle über 6 Wahlen nur den Namen des Gewählten und nur die Bezeichnung „Election by Combination" oder „By acclamation". Über die Wahl des Delegierten aus Shanghai lag überhaupt kein Protokoll vor, sondern nur eine Erklärung der dortigen Gruppe und die schriftliche Versicherung der Sekretäre der englischen Föderation, daß in Shanghai eine ordnungsgemäße Wahl stattgefunden habe. 2. Der Order Knights of Zion hat ein Protokoll geschickt, das keinerlei Mitteilung enthält, wieviel Stimmen auf die einzelnen Gewählten entfielen, noch in welcher Weise gewählt wurde. 3. Aus Südafrika lag ein ähnliches Protokoll wie das vorerwähnte nur von dem Combined Schekel Commitee of Cape Penisula vor. Bezüglich 4*

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