Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 8 (1907) Haag, 14. bis 21. August 1907
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 413 (sequence 411)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 413 — § 20. Anträge, welche sich bloß auf die formelle Geschäftsordnung beziehen, brauchen nicht schriftlich überreicht zu werden und können von dem Präsidenten auch ohne Debatte sogleich zur Abstimmung oder Beschlußfassung gebracht werden. Behandlung von Interpellationen. § 21. In keinem Falle kann eine schon* begonnene Verhandlung durch eine Interpellation unterbrochen werden. Der Interpellierte kann sogleich. Antwort geben, diese für eine spätere Sitzung zusichern oder mit Angabe der Gründe die Beantwortung ablehnen. An die Beantwortung der Interpellation oder deren Ablehnung darf sich eine Besprechung des Gegensandtes nur anschließen, wenn die Mehrheit der Delegierten. hierzu ihre Zustimmung gibt. Ueber die Frage, ob die Debatte sofort eröffnet werden soll oder der nächsten Sitzung vorbehalten bleibt, entscheidet der Präsident. Falls jedoch von 20 Delegierten die Dringlichkeit beantragt wird, ist der Kongreß zu befragen, der sodann mit absoluter Majorität entscheidet. Behandlung* von Petitionen. § 22. Sämtliche Petitionen sind einem Ausschusse zuzuweisen; sie sind mit kurzer Angabe ihres Inhaltes in ein Verzeichnis einzutragen, das dem stenographischen Berichte beigelegt wird. Die Verlesung einer Petition findet nur über ausdrückliche Weisung des Präsidenten oder über den Wunschder Majorität des Kongresses statt. V. Geseliäftsvorschriften über die Plenarsitzung. Tagesordnung. § 23. Die Tagesordnung für die erste Sitzung wird vom Aktionskomitee festgestellt und vom einstweiligen Präsidenten bei Eröffnung des Kongresses verkündigt; die Tagesordnung für die folgenden Sitzungen wird vom Präsidenten festgestellt und vor dem Schlüsse jeder Sitzung für die nächste Sitzung verkündigt. Der Kongreß kann ohne Debatte mit absoluter Majorität Abänderung seiner Tagesordnung beschließen. Eröffnung der Sitzungen. § 24. Der Präsident eröffnet die Sitzungen zur anberaumten Stunde. Es steht ihm frei, vor Uebergang zur Tagesord-