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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1907-01-01 · 8 (1907) Haag, 14. bis 21. August 1907 · p. Seite 411

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
8 (1907) Haag, 14. bis 21. August 1907
Date
1907-01-01
Page
Seite 411 (sequence 409)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476270--2986-3479126
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411 — Interpellationen. § 14. Jedem Delegierten steht das Recht zu, an den Präsidenten des Kongresses, sowie an das Aktionskomitee Interpellationen zu richten. Interpellationen, welche ein Delegierter an des Aktionskomitee richten will, sind dem Präsidenten schriftlich und mit mindestens 20 Unterschriften versehen, zu übergeben. Formelle und die Geschäftsordnung betreffende Interpellationen an den Präsidenten des Kongresses bedürfen dieser Unterstützung nicht. Petitionen. § 15. Petitionen und andere an den Kongreß gerichtete Eingaben müssen von einem Delegierten überreicht oder vertreten werden. IV. Behandlung des Rechenschaftsberichtes, der Referate, Anträge und Petitionen. Behandlung' der Anträge. § 16. Das Aktionskomitee erstattet den Rechenschaftsbericht. Zur Prüfung der Finanzgebarung wählt der Kongreß einen neungiiederigen Ausschuß. Behandlung' der Anträge und speziell eines beantragten Entwurfes. § 17. a) Vor Eröffnung der Debatte über einen Antrag erhält der Antragsteller das Wort zur Begründung seines Antrages. Umfaßt der gestellte Antrag einen detaillierten Entwurf zur Abänderung oder Schaffung einer Anstalt, Einrichtung oder Vorkehrung, so hat der Kongreß zuvördest zu beschließen, ob der Entwurf in sofortige Beratung zu ziehen, oder ob derselbe einem bereits gewählten oder zu wählenden Ausschusse zuzuweisen sei. b) der Kongreß kann auch beschließen: 1. daß der beantragte Entwurf en bloc angenommen, 2. daß sofort die Spezialdebatte eröffnet, 3. daß die Verhandlung vertagt, 4. daß der Uebergang zur Tagesordnung ausgesprochen werde. c) Im Falle der Zuweisung des beantragten Entwurfes an einen zu wählenden Ausschuß hat die Wahl desselben unverzüglich stattzufinden. Der Präsident bestimmt, wann der Ausschuß den ihm übertragenen Bericht zu erstatten habe. d) Am Schlüsse der Generaldebatte ist der Antrag auf Annahme des Entwurfes en bloc oder auf Vertagung der Verhandlung oder auf Zuweisung an einen Ausschuß oder auf

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