Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 8 (1907) Haag, 14. bis 21. August 1907
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 410 (sequence 408)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 410 — sprachen, Anträge, Petitionen, sie veranlassen nach Weisung, des Präsidenten die infolge der gefaßten Beschlüsse notwendigen Ausfertigungen. Ordner. § 9. Der Kongreß wählt 21 Ordner, welche aus ihrer Mitte einen Obmann wählen. Ihre Obliegenheit besteht darin,, den Präsidenten des Kongresses bei der Handhabung der Geschäftsordnung zu unterstützen. Sie haben insbesondere unter Mitwirkung des ihnen zu diesem Zwecke beigegebenen Personals den Anordnungen des Präsidenten Geltung zu verschaffen, für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Sitzungssaale zu sorgen, Störungen auf der Galerie hintanzuhalten und zu unterdrücken und über die für den Kongreß reservierten Räume die Aufsicht zu führen, sowie den Verkehr mit den Vertretern der Presse zu regeln. II. Allgemeine Pflichten und Rechte der Delegierten. § 10. Die Delegierten haben Sitz und Stimme im Kongresse. III. Gegenstände der Verhandlung. § 11. Gegenstände' der Verhandlung des Kongresses sind: 1. Rechenschaftsbericht und Referate des Aktionskomitees. 2. Anträge der Delegierten. 3. Interpellationen. 4. Petitionen. Referate des Aktionskomitees. § 12. Die Reihenfolge der vom Aktionskomitee zu erstattenden Referate bestimmt der Präsident nach seinem Ermessen. Anträge der Delegierten. § 13. Jeder Delegierte ist berechtigt, Anträge zu stellen. Die im § 19 vorgesehenen Anträge sind 14 Tage vor Eröffnung des Kongresses dem Kongreßbureau schriftlich zuzustellen. Während des Kongresses eingebrachte Anträge müssen, um zur Verlesung zu gelangen, von mindestens 20 Delegierten unterstützt werden. Ueber den Zeitpunkt ihrer Verhandlung entscheidet der Kongreß mit absoluter Majorität.