Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 8 (1907) Haag, 14. bis 21. August 1907
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 409 (sequence 407)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 409 — Ferner wählt der Kongreß aus seiner Mitte den Finanzausschuß und den Programm- und Organisationsausschuß, beide aus je neun Mitgliedern bestehend. Dem letzteren Ausschusse sind auch die an den Kongreß gerichteten Petitionen zur Prüfung und Berichterstattung zuzuweisen. Die Wahlen erfolgen entweder geheim mittelst Stimmzettel oder über Antrag eines Delegierten durch Akklamation, wenn nicht mindestens 20 Delegierte dagegen Einspruch erheben. Obliegenheiten und Hechte des Präsidenten. § 5. Dem Präsidenten obliegt die Leitung der Verhandlungen, die Handhabung der Geschäftsführung und die Vertretung des Kongresses nach außen. Er hat das Recht, die bei Anwendung der Geschäftsführung sich ergebenden Kontroversen nach eigenem freien Ermessen zu entscheiden. Er hat das Recht, im Falle einer Störung die Sitzung zu unterbrechen und auch aufzuheben. Er hat das Recht, den Sitzungen der Ausschüsse mit beratender Stimme beizuwohnen. Er betraut zwei Delegierte für die Dauer des Kongresses mit der Führung des Kassen- und Rechnungswesens, kontrolliert und genehmigt die durch dieselben in ihrem Wirkungskreise getroffenen Verfügungen, bestellt das zur Unterstützung des Bureaus erforderliche Personal und sorgt für die Versehung des Stenographenjdienstes. Obliegengeiten und Rechte der Vizepräsidenten. § 6. Die Vizepräsidenten unterstützen den Präsidenten in der Führung seines Amtes und übernehmen für den Fall und die Dauer seiner Verhinderung seine Stellvertretung. Beisitzer. § 7. Die Beisitzer unterstützen den Präsidenten in seinen 'Obliegenheiten, kontrollieren die Tätigkeit der Schriftführer und beraten den Präsidenten bei Entscheidung kontroverser Fragen der Geschäftsordnung. Sie leiten die Skrutinien bei Vornahme von Wahlen und besorgen die Ermittlung des Abstimmungsresultates. § 8. Die Schriftführer führen die Sitzungsprotokolle; sie redigieren die stenographischen Verhandlungsberichte, sie lesen die zur Enunzierung gelangenden Schriftstücke vor, sie tragen die sich Meldenden in die Rednerliste ein, sie halten diese Vormerkungen, sowie die Reihenfolge der gestellten Anträge in Evidenz, sie verdolmetschen erforderlichenfalls An-