Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 8 (1907) Haag, 14. bis 21. August 1907
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 386 (sequence 384)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 386 — es wäre unrecht, daran zu zweifeln, daß die Zionisten, um -ine sichere Grundlage für unsere Arbeit zu schaffen, es nicht als ihre heiligste Ehrenpflicht betrachten werden, genau so, wie sie jedes Jahr den Schekel entrichten, ein einziges Mal 5 Francs herzugeben. . Ich lege Ihnen also den Antrag vor: „In Erwägung, daß ein Parteifonds für die zionistische Organisation eine Notwendigkeit ist, beschließt der Kongreß zum Zwecke der Bildung eines solchen Fonds, daß jeder Zionist für das Jahr 5668 (1907/08) eine Parteisteuer von mindestens 5 Francs entrichten soll. Den Vereinen und Landesorganisationen wird es zur Pflicht gemacht, mit der Einziehung dieser Steuer sofort zu beginnen und dieselbe an das A. C. abzuführen." Del. Dr. Halpern: Ich erlaube mir die Anfrage, ob die Nichtzahlung dieser Steuer dieselbe Konsequenz haben soll wie die Nichtzahlung des Schekels? Präs.: Das war nicht meine Absicht. Ich möchte aber bemerken, daß der Schekel nichts damit zu tun hat. Dieser muß nach wie vor auch in diesem Jahre gezahlt werden. Es soll nur den Zionisten zur Pflicht gemacht werden, diese Steuer zu zahlen. Wenn der Kongreß einen solchen Beschluß gefaßt haben wird, wird es dadurch die Pflicht jedes Zionisten. Denn es darf nicht nur von der Leitung gefordert werden, daß sie die Beschlüsse des Kongresses respektiere, sondern diese Forderung darf auch an alle Zionisten gestellt, werden. Del. Dr. Nossig: Ich stelle den Antrag, den Vorschlag des Präsidenten per Akklamation anzunehmen. (Lebhafter Beifall.) Präs.: Sie haben den Antrag gehört; ich bitte Sie aber doch, eine. Abstimmung vorzunehmen, weil ich mir davon viel verspreche für die spätere Agitation, insbesondere, wenn die Annahme des Beschlusses einstimmig erfolgt. Wer für meinen Antrag ist, erhebe die Hand. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe! (Nach einer Pause): Der Antrag ist einstimmig angenommen. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen. Ich danke dem Kongreß un,d hoffe, daß wir von jetzt ab eine geordnete finanzielle Lage haben werden. (Lebhafter Beifall.) Del. Dr. Spitzer: Meine Damen und Herren! In den wenigen Tagen, seit ich hier weile, habe ich in allen Versammlungen gehört, daß das Landsmannschaftsprinzip, nach welchem die Wahlen vorgenommen werden, nicht gebilligt wird, und trotzdem hat nirgends ein Versuch stattgefunden, mit dem Prinzip zu brechen. Nachdem Sie das Organisationsstatut angenommen haben, dürfte es auch jetzt nicht mehr an der Zeit sein, über diese Sache zu sprechen, und ich glaube, daß wir bis inklusive des nächsten Kongresses an diesem Prinzip festhalten müssen. Bei dem Umstände nun, als nach § 38 der Geschäftsordnung, insoweit diese keine Vorschriften über die Ausschüsse enthält, solche vom Kongreß selbst getroffen werden müssen, bringt es dieses Prinzip mit sich, daß ein Schema festgestellt wurde, nach welchem die einzelnen Landsmannschaften ihre Vertreter in die Ausschüsse zu entsenden haben. Dies hat die weitere Folge, daß eine große Anzahl von Landsmannschaften, welche derzeit nicht 25 Delegierte repräsentieren, von der Mitwirkung an der Arbeit in den Ausschüssen ausgeschlossen ist. Aus diesem Grunde erlaube ich mir den Antrag zu stellen: „Die sogenannten kleinen Landsmannschaften, d. h. die Landsmannschaften mit weniger als 25 Delegierten, bilden am Kongreß eine Vereinigung, welcher in allen vom Kongreß zu wählenden Ausschüssen prozentuell zu den übrigen Landsmannschaften Mandate zuzuweisen sind.