Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 8 (1907) Haag, 14. bis 21. August 1907
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 379 (sequence 377)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 379 — daß die Bestimmung, wonach den Landesorganisationen nur bis 10 Prozent bewilligt werden soll, im § 31 gestrichen wird. Da ist mein Wunsch erfüllt. Präs.: Also ist die Sache erledigt. Wer für den Antrag der Kommission ist, erhebe die Hand. (Geschieht.) Gegenprobe! (Dieselbe erfolgt.) Angeno man e n. Ref. Gronemann (liest): „§ 28. Die Beiträge zur Landesorganisation (Föderation) werden von dem Vereinsdelegiertentag der betreffenden Landesorganisation (Föderation) bestimmt und fließen in die Kasse der Landesorganisation (Föderation) auf dem vom Vereinsdelegiertentag bestimmten Wege." Präs.: Ist ein Widerspruch? (Niemand meldet sich.) Angenommen. Ref. Gronemann (liest): „§ 29. Spenden und sonstige Zuwendungen fließen durch Vermittlung der Landesorganisation (Föderation) in die Kasse des engeren A. C." Präs.: Ist ein Widerspruch? (Niemand meldet sich.) Angenommen. Ref. Gronemann (liest): „§ 30. Jeder Zionist hat jährlich einen Schekel von mindestens 1 Mk., 1,25 Frcs., 1,20 K.5 50 Kop.? 25 Cents (amerik.), 60 Cents holländl), 1 Sh. zu zahlen." 'Wir haben alles auf j Mark zurückgeführt, um den Schekel gleich zu halten. Del. Pool: Wir haben immer 50 Cts. gehabt. Ref. Gronemann: Wir haben aber den Schekel erhöht. Präs.: Wer für den Antrag des Referenten ist, wird die Hand erheben. (Geshieht.) Gegenprobe! (Dieselbe erfolgt.) Angenommen. Ref. Gronemann (liest): „§ 31. Die Einziehung des Schekels erfolgt seitens des engeren A. C. durch seine Vertrauensmänner in den einzelnen Ländern. Das A. C. ist berechtigt, den Landesorganisationen (Föderationen) aus den eingegangenen Schekelgeldern dieses Landes Beihilfen zu bewilligen." Del. Dr. Wolf: Ich möchte beantragen, daß statt „seine Vertrauensmänner" gesetzt werde: „die betreffenden Landesorganisationen". Präs.: Wir haben ja oft neue Organisationen. Sie bestehen nicht auf Ihrem Antrage, Herr Dr. Wolf? (Dr. Wolf: Nein!) Wer für § 31 ist, erhebe die Hand. (Geschieht.) Gegenprobe! (Dieselbe erfolgt.) Angenommen. Ref. Gronemann: § 31 a bringen wir nicht vor. §§ 32 bis 37 bleiben unverändert. § 38 soll lauten (liest): „Eine Aenderung des Statuts kann nur durch den Zionistenkongreß beschlossen werden. Die Paragraphen 1 und 38 des Statuts können nur in der Weise abgeändert werden, daß auf zwei aufeinanderfolgenden ordentlichen Kongressen eine solche Aenderung mit % Majorität der zum Kongreß erschienenen Delegierten angenommen wird." Präs.: Ich möchte den Herrn Referenten fragen, ob es keine Möglichkeit gibt, die Aenderung der Statuten noch mehr zu erschweren. (Heiterkeit.) Ref. Gronemann: Nein. Präs.: Unser Programm muß uns heilig sein. Es darf niemand auch nur auf die Idee kommen, einen solchen Antrag zu stellen; vielleicht gibt es doch einen Weg, die Sache noch schwieriger zu machen. (Rufe: Einstimmigkeit!) Del. Dr. MarguMes: Es lagen der Kommission Anträge vor, welche eine Aenderung noch mehr erschweren sollten, so z. B. auf 9/io ~ Majorität usw. Der Organisationsausschuß aber war der Ansicht, daß es