Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 8 (1907) Haag, 14. bis 21. August 1907
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 363 (sequence 361)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 363 — Beginn des Kongresses möglichst an einem und demselben Tage vorzunehmen seien. Del. Arsky: Ich möchte dem Kongreß vorschlagen, in diesem Paragraphen die Bestimmung wegen des Alters der Delegierten dahin zu ändern, daß jeder Schekelzahler das aktive und das passive Wahlrecht zum Kongreß bei erreichtem 20. Lebensjahre haben soll. Wir wissen, daß in manchem europäischen Parlamente oder bei der Wahl zum amerikanischen Kongreß jeder nur das 21. Lebensjahr haben muß. (Rufe: Auch für das passive Wahlrecht?) Für das aktive und das passive Wählrecht. (Widerspruch.) Wenn ich mich diesfalls irre, so sind es andere Parlamente, zum Beispiel das finnländische. (Rufe: Nein, in keinem Parlament!) Dann wissen Sie ja auch, meine Herren, daß man bei den Wahlen häufig gar nicht recht weiß, welches Alter derjenige, welcher wählt, oder welcher gewählt wird, hat; ich schlage daher vor, daß für das aktive und passive Wahlrecht ein und dieselbe Altersgrenze bestimmt werden soll. Meines Er- * achtens würde das 20. oder das 21. Jahr das geeignetste sein. Die übrigen Punkte möchte ich unverändert lassen. Del. Barth: Meine Herren, ich bitte Sie dringend, den Beschluß der Kommission anzunehmen, da sämtliche Gründe, die für die Abänderung angeführt worden sind, nicht stichhaltig sind. Vor allem ist mir der Antrag, von dem Ausdruck „Schekelzahler" abzusehen, ganz und gar unverständlich. Was soll damit geändert sein, wenn Sie statt „Schekelzahler" sagen: „Mitglied der Landesorganisation"? Wer sich in die Landesorganisation eindrängen will, kann ebensogut zwei- oder mehrere Male zahlen, wie einmal. Ebenso möchte ich mich dagegen aussprechen, daß das Alter für das aktive oder passive Wahlrecht heruntergesetzt werde. Es wird uns oft vorgeworfen, daß wir eine Bewegung sind, die nur zu junge Köpfe beschäftigt, zu junge Delegierte heranzieht. Es ist deshalb von einem Rechtsanwalt auch der Versuch gemacht worden, das Alter heraufzusetzen. Keineswegs möchte ich Sie aber bitten, es herunterzusetzen. Ich bitte Sie daher, die Altersgrenze für das passive Wahlrecht mindestens mit 24 Jahren bestehen zu lassen. Mir ist nicht bekannt, daß in irgend einem Parlamente der Welt (Rufe: In Persien! — Heiterkeit.), vielleicht in Persien, ein niedrigeres Alter für das Wahlrecht eingeführt ist. Ich bitte Sie daher, den Vorschlag der Kommission anzunehmen. Vizepräs. Prof. Warburg: Es liegt ein Antrag auf Schluß der Debatte vor. Wer für Schluß der Debatte ist, wolle die Hand erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe! (Nach Vornahme derselben): Der Antrag auf Schluß der Debatte ist angenommen. Ref. Gronemann: Ich möchte mich als Referent zu dem Antrage des Herrn Dr. Tschlenow äußern. Ueber den Antrag bezüglich der Altersgrenze brauche ich nicht zu reden. Ich glaube nicht, daß wir bis jetzt ein fühlbares Bedürfnis nach mehr jugendlichem Feuer empfunden hätten. Aber bezüglich des Antrages, einen Monat statt zwei Monaten zu setzen, bemerke ich, daß wir in unserm Antrage dem A. C. die Möglichkeit geben, die Frist um die Hälfte, also auf einen Monat, zu verkürzen. Aber wenigstens in denjenigen Ländern, in denen es möglich ist, m dieser Beziehung pünktlich zu sein, wollen wir doch die zwei Monate festgesetzt wissen, denn die drei Monjate, die jetzt festgesetzt wurden, bedeuteten in der Praxis vier Wochen. Stellen Sie sich nun vor, was ein Monat bedeuten wird. Del. Dr. Tschlenow: Ich habe gesagt, das engere A. C. wollte eine dreimonatliche Frist feststellen. Das ist aber vom großen A. C. nicht angenommen worden und es ist der Termin von einem Monat festgesetzt -worden. Wir haben unsere Arbeit * trotzdem ganz gut erledigt. Vizepräs. Prof. Warburg: Wir schreiten zur Abstimmung, und zwar über den § 12, wie er von der Kommission vorgeschlagen wird. Vielleicht