Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 8 (1907) Haag, 14. bis 21. August 1907
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 360 (sequence 358)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 360 — liehen Pflichten jedoch, die aus den Beschlüssen des Kongresses erfolgen, hat nur das A. C. zu erledigen als allein bevollmächtigte und dem Kongreß verantwortliche Körperschaft. Im Laufe der verflossenen Jahre hat sich diese Organisation vollständig gerechtfertigt. Da sind verschiedene Körperschaften und beide muß unsere Organisation haben. Ich sehe absolut nicht ein, welchen Vorzug diese neue Einrichtung haben könnte. Nur daß wir, wenn wir schon die Zusammenkunft des A. C. für nötig finden, zögern werden, das zu tun, weil eine Beratung von 60 Mitgliedern etwas zu kostspielig und zu kompliziert ist. Daher möchte ich vorschlagen, den Antrag Bodenheimer abzulehnen und bei unseren früheren Institutionen zu bleiben. Del. Dr. Rabin: Ich möchte einen anderen Gesichtspunkt berühren. Es wird nämlich von Dr. Bodenheimer vorgeschlagen, daß nicht nur die Mitglieder des großen A. C, die vom Kongreß gewählt und ihm verantwortlich sind, an dieser Jahreskonferenz teilnehmen sollen, sondern auch die Präsidenten sämtlicher Kongresse, daß wir eine Art Senat hier haben. Ich glaube bei der ganzen Achtung, die wir den Präsidenten der Kongresse schuldig sind, dürfen wir ein solches neues Institut nicht schaffen, jedenfalls nicht bei einer solchen Statuten-Aenderung, wo wir nicht mit prinzipiellen Fragen uns zu beschäftigen haben; das ist ein Prinzip, das der ganzen demokratischen Einrichtung des Kongresses widerspricht. Und wenn auch die Präsidenten der früheren Kongresse mit der Leitung des Kongresses, an dem sie teilgenommen haben, ganz gut vertraut sind, — daß sie alle geschäftlichen Angelegenheiten des Zionismus verfolgen und in alles eingeweiht sind, bezweifle ich. Jedenfalls sind solche Fälle möglich, wo einmal der Präsident oder der Vizepräsident des Kongresses nachher entweder nicht die Möglichkeit oder den Willen hatte, den Angelegenheiten des Zionismus zu folgen, infolgedessen schlage ich vor, den Antrag Bodenheimer, da er eine prinzipielle Frage berührt, abzulehnen. Del. Dr. Wolf: Der Passus „die Präsidenten des Kongresses" lautet etwas unbestimmt. Wir wissen nicht einmal, wieviel Präsidenten. Sollen die Vizepräsidenten auch als Präsidenten gelten? Wir haben vier Vizepräsidenten. Sollen sie auch für die nächste Konferenz bestimmt werden? Ref. Gronemaim: Wir beantragen gar nicht „die Präsidenten". Wir scheiden ja Punkt i und 5 vom § 21 aus. Del. Dr. Wolf: Damit bin ich einverstanden. Präs.: Sie haben den Antrag Bodenheimer gehört. Dieser Antrag will eine Abänderung und eine andere Zusammensetzung des. großen A. C. Wird die Uebersetziung dieses Antrages gewünscht? (Rufe: Nein!) Wer für den Antrag der Kommission ist, erhebe die Hand. (Geschieht.) Bitte -um die Gegenprobe. (Nach einer Pause): Der Antrag ist angenommen. Del. Dr. Wolf (zur Geschäftsordnung): Wir haben vor uns nicht ein Substrat, über das wir urteilen können. Herr Gronemann erklärte mir eben, daß Piunkt 1 und 5 der alten Fassung nicht darin vorkommt. Ref. Gronemann: Ich habe vorher den Antrag verlesen, in dem es heißt, daß die an der Jahreskonferenz zur Teilnahme Berechtigten mit Ausnahme der unter Punkt I und 5 im § 21 Aufgezählten ander Konferenz teilnehmen. Präs.: Ich möchte Herrn Dr. Bodenheimer bitten, da ich selbst keine Anträge stellen kann, wenigstens den Teil seines Antrages hier vorzubringen, daß die Präsidenten der Föderationen Mitglieder des A. C. werden. Ich habe in den letzten zwei Jahren die Erfahrung gemacht, daß die Leitung große Schwierigkeiten bereitet. Die Mitglieder des Ä. C. werden hier auf dem Kongreß gewählt, die Präsidenten der Föderationen werden im Land selbst gewählt. In den meisten Fällen sind die Personen identisch, es kommen aber Fälle vor, z. B. wie in Wien, wo der Präsident