Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 8 (1907) Haag, 14. bis 21. August 1907
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 359 (sequence 357)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 359 — Die Aufgaben der Jahreskonferenz sind dieselben wie die des Kongresses mit Ausnahme der Punkle, b und* d des § 9, welche ausschließlich dem Kongresse vorbehalten bleiben. Ueber alle Sitzungen der Jahreskonferenz wird ein stenographisches Protokoll geführt. Es wird von diesem dasjenige veröffentlicht, was die Jahreskonferenz für geeignet findet. Das Schekel- und Rechenschaftsberichtsjahr endet wie bisher am 30. Juni. Das engere A. C, die Vorsteher der verschiedenen Landsmannschaften erstatten die Rechenschaftsberichte der Jahreskonferenz ebenso wie dem Kongresse. Landesorganisationen (Föderationen) erstatten die Rechenschaftsberichte der Jahreskonferenz ebenso wie dem Kongresse.' Del. Dr. Bodenheimer: Ich habe hierzu einen Antrag gestellt, den ich hiermit unterbreiten will, obwohl keine Möglichkeit besteht, ihn eingehend zu erörtern, und auch, soweit ich es übersehen kann, keine Aussicht vorhanden ist, da eine genügende Klarstellung nicht erfolgen kann, denselben in diesem Kongreß zur Annahme zu bringen. Ich lege aber Wert darauf, daß der Kongreß sich mit dieser Frage beschäftigt und dieser Antrag auch in das Protokoll des Kongresses gebracht wird. Ich beantrage nämlich, die Jahreskonferenz abzuschaffen und an deren Stelle unsere ständige Vertretung, das große A. C, mit einer größeren Autorität zu bekleiden, indem dasselbe sich außer den vom Kongreß gewählten Delegierten aus einer Anzahl von Mitgliedern zusammensetzen soll, die eine gewisse ständige Aufgabe, ein bestimmtes Dezernat in der zionistischen Bewegung ausüben. Ich habe daher den Antrag gestellt: Das A. C. wird gebildet: 1. von 21 vom Kongreß gewählten Mitgliedern; 2. von sämtlichen früheren Präsidenten der Kongresse; 3. von den Vorsitzenden der Landesorganisationen und Föderationen; 4. von den Vorsitzenden der ständigen Komitees, den Vorsitzenden des Direktoriums des Jüdischen Nationalfonds, der Kolonialbank und der A. P. C. Ich möchte den Herrn Vorsitzenden bitten, über diesen Antrag abstimmen zu lassen. Del. Dr. Tsclilenow: Ich will mich gegen den Antrag Bodenheimer aussprechen. Wir müssen ja unterscheiden zwischen der Jahreskonferenz! und zwischen dem großen A. C. als ständigen Vertreter dieses Kongresses;. Die Jahreskonferenz hat ja den Zweck, einigermaßen den Kongreß, zu vertreten in dem Jahre, in welchem der Kongreß: ausfällt. Zu diesem Zweck wird nicht nur das große A. C. an den Beratungen Anteil nehmen, sondern auch die Vertretungen unserer Institute und der verschiedenen Landesorganisationen. Das ist eine sehr komplizierte Körperschaft, die aber ihrem Zweck gewachsen sein muß;, da sie verschiedene prinzipielle Fragen zu entscheiden sowie auch die Berichte über den Gang des verflossenen Jahres entgegenzunehmen und die Richtungslinie für die Zukunft zu bestimmen hat. Diese Kompliziertheit kann sich unsere Bewegung in zwei Jahren erlauben. Aber diese Beratungen zwei-, dreimal jährlich zusammenzurufen, ist durchaus nicht erforderlich, und wir brauchen nicht eine so komplizierte Maschine oft in Bewegung zu setzen. Zwar sagt Dr. Bodenheimer, daß das große A. C. nach seinem Projekt nur aus 21 Mitgliedern besteht. Soweit ich weiß, hat der Organisationsausschuß beschlossen, diese Körperschaft zu vergrößern. (Ref. Gronemann: 21—60!) Diese Körperschaft an und für sich ist auch schon sehr groß, so daß es absolut nicht notwendig ist, dazu noch die Vertreter der Landesorganisationen, Institutionen usw. zwei- bis dreimal jährlich zusammenzurufen. Außerdem müssen wir auch wissen, daß eigentlich die Vollmacht vom Kongreß nur das große A. C. bekommt, welches auch die Exekutive hat und vor dem Kongreß verantwortlich ist. Wir haben zwar den Vertretern der andern Körperschaften und Landesorganisationen das Recht gegeben, an der Jahreskonferenz teilzunehmen, aber die Jahreskonferenz ist eine Ausnahmsberatung, um den Kongreß zu vertreten. Die gewöhn-