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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1907-01-01 · 8 (1907) Haag, 14. bis 21. August 1907 · p. Seite 358

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
8 (1907) Haag, 14. bis 21. August 1907
Date
1907-01-01
Page
Seite 358 (sequence 356)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476270--2933-3479073
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— 358 — Ref. Gronemann (liest): „§ 6. Gegen die Entscheidung der Landes Organisation in Organisationsfragen steht der betreffenden Einzelorganisation die Berufung an das engere A. C. zu/* Präs.: Wer dafür ist, erhebe die Hand. (Geschieht.) Gegenprobe! (Dieselbe erfolgt.) Angenommen. Ref. Gronemann (liest); „§ 7. Der Verkehr der Einzelorganisation mit dem A. G. geschieht nur durch die Landes Organisation (Föderation) und umgekehrt." Präs.: Wer dafür ist, erhebe die Hand. (Geschieht.) Gegenprobe! (Dieselbe erfolgt.) Angenommen. Ref. Gronemann (liest) : „§ 8. Der Zionistenkongreß tagt jedes zweite Jahr an einem vom großen A. C. zu bestimmenden Orte. Das große A. C. ist berechtigt, außer diesen ordentlichen Kongressen jederzeit außerordentliche Kongresse einzuberufen." Präs.: Wer dafür ist, erhebe die Hand, (Geschieht.) Gegenprobe! (Dieselbe erfolgt.) Angenommen. Ref. Gronemann (liest): „§ 9. Aufgaben des Kongresses sind: a) Entgegennahme und Prüfung des Rechenschaftsberichtes des Aktionskomitees (A. C.); ' b) Ausgestaltung des zionistischen Programms; c) Feststellung des Arbeitsprogramms und des Budgets für die nächste Verwaltungsperiode auf Grund motivierter Vorlagen, die das A. C. in der Regel zwei Monate vorher bekannt zu geben hat d) Wahl des A. C. und sonstiger Körperschaften für die nächste Verwaltungsperiode; e) Entgegennahme und Beratung von Petitionen und Anträgen/' Präs.: Wer dafür ist, erhebe die Hand. (Geschieht.) Gegenprobe! (Dieselbe erfolgt.) Angenommen. Ref. Gronemann (liest): „§ 10. Die Arbeiten eines Kongresses werden nach der vom Kongresse beschlossenen Geschäftsordnung durchgeführt!" Präs.: Kein Widerspruch? (Nach einer Pause): Angenomnie n. Ref. Gronemann (liest): „§ 11. An den Verhandlungen des Kongresses können außer den von den Schekelzahlern auf die Dauer von zwei Jahren gewählten Delegierten mit beratender Stimme auch die zur Teilnahme an der Jahreskonferenz (§ 21) Berechtigten, mit Ausnahme der unter § 21 Ziffer 1 und 5 Angeführten, teilnehmen. An den Verhandlungen eines außerordentlichen Kongresses sind die Mitglieder des letzten ordentlichen Kongresses berechtigt, teilzunehmen." Und § 21 lautet (liest): „In dem Jahre, in welchem der Kongreß ausfällt, findet die Jahreskonferenz statt. An dieser beteiligen sich: 1. die Präsidenten des letzten Kongresses;, 2. die Mitglieder des großen A. C.; 3. die Vorsitzenden der ständigen Kommissionen und des vom Palästinaressort des A. C. eingesetzten Palästinaamtes; 4. die Mitglieder des Direktoriums der Bank und der A. P. C. sowie des Jüdischen Nationalfonds; 5. die Präsidenten der Landesörganisationen und Föderationen, bezw. deren Stellvertreter; 6. die Mitglieder des Kongreßgerichtes; 7. der Kongreßanwalt; 8. die Revisoren.

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