Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 8 (1907) Haag, 14. bis 21. August 1907
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 233 (sequence 231)
- Language
- German, English, Hebrew
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— 233 — sich jedenfalls erwiesen, daß die Einsetzung einer Kommission, die über diese Fragen beraten soll, sehr nützlich war. Es hat sieh ergeben-, ■'..■daß schon in dieser kleinen Kommission nicht gerade prinzipielle, aber doch Differenzen vorhanden waren, und es ist gelungen, einen Ausgleich zu finden. Die Kommission hatte sich nur mit zwei Dingen zu befassen, und auch der Kongreß kann sich nur befassen erstens mit der Organisation der Arbeit und zweitens mit konkreten Vors c h lägen. Bezüglich der Organisation der Arbeit lagen der Kommission zwei Anträge vor. Der eine ging dahin, ein Palästinaressort, geleitet von einem Manne, der dem E. A. C. angehört, zu schaffen, der andere, der eigentlich prinzipiell auch dafür ist, daß man keine separate Kommission für die Palästinaarbeit schaffen, sondern daß diese ein integrierender Bestandteil unserer' Leitung sein, solle, verlangt, daß drei Leute in dieses Ressort gewählt werden. Die Kommission hat beschlossen, daß wir dem Kongreß vorschlagen, nur einen Ressortchef innerhalb des E. x\. C. für Palästinaangelegenheiten zu .wählen, denn es ist in keiner Verwaltung der Welt möglich, ein bestimmtes Ressort in verschiedene Teile zu spalten. Ein Kollegium kann niemals so arbeiten, wie ein einziger verantwortlicher Leiter. Die Kommission hat ferner beschlossen, daß dieser Leiter des Palästinaressorts das Recht haben solle, sich Beiräte zu ernennen; er hat das Recht, sich eine Kommission zu wählen, welche in kulturellen, wirtschaftlichen und Agrarfragen berät und gleichzeitig die Propaganda für die Palästinaarbeit in die Hand nimmt. Dieser Teil unserer Beschlüsse lautet: „Der Kongreß beschließt, daß ein besonderes Palästinaressort innerhalb des engeren A. C. geschaffen wird, welches das Recht hat, sich Beiräte zu ernennen. Dieses Palästinaressort soll unter der Leitung eines Mitgliedes des engeren A, C. stehen." Der zweite Punkt der Organisation betrifft die Arbeit in Palästina. Auch hier waren verschiedene Meinungen. Die Herren aus Palästina haben eine gewisse Autonomie haben wollen, aber die Kommission hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß wir nicht anders vorgehen können, als jede moderne Verwaltung, daß wir nur einen verantwortlichen Mann haben dürfen, aber keine unverantwortlichen und zufälligen Kräfte. Daher beantragen wir: „Diesem Palästinaressort wird ein in Palästina befindliches, aus einem oder mehreren besoldeten Beamten bestehendes Palästinaamt unterstellt.4' Gewiß wird dieser Beamte sich mit unseren Gesinnungsgenossen in Jaffa in Verbindung setzen und darüber haben